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Robert Faurisson und die „QPC“: Kippt Frankreich das „Holocaust-Leugnungs-Gesetz“?

ForumTheatro1234

Interview von Prof. Robert Faurisson vor seiner Verhandlung vor der XVII. Strafkammer von Paris am 20. Februar 2014. Faurisson hatte wegen seines Vortrags auf der Holocaust-Konferenz in Teheran im Dezember 2006 drei Strafverfahren auf sich gezogen, angestoßen durch den damaligen Präsidenten Frankreichs, Jacques Chirac, weswegen er nun, über sieben Jahre später, vor Gericht erscheinen mußte.

Doch gleich zu Beginn der Verhandlung zeigte sich, daß die XVII. Strafkammer erst einmal überprüfen wollte, ob die drei Verfahren gegen Faurisson möglicherweise wegen der Verfassungswidrigkeit des „Fabius-Gayssot-Gesetzes/Holocaust-Leugn

­ungs-Gesetz“ (Art. 24bis vom 13. Juli 1990 als Ergänzung zum Gesetzes von 1881 über die Presse- und Meinungsfreiheit) eingestellt werden müßten. Die Überprüfung könnte im Rahmen des sog. neuen „QPC“-Verfahrens (question prioritaire de constitutionnalité, Vorrangige Frage zur Verfassungsmäßigkeit) erfolgen, also der formal-juristischen Möglichkeit, ein Gesetz auf Verfassungskonformität über den Kassationgerichtshof beim Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) überprüfen zu lassen.

Die Überraschung: Letzte Woche hat eine Pariser Strafkammer in einer Strafsache gegen die Zeitung Rivarol den Artikel 24bis des Gesetzes über die Presse- und Meinungsfreiheit, also der Artikel, der 1990 durch das „Fabius-Gayssot-Gesetz“ erlassen worden war, in einem QPC-Verfahren an den Kassationgerichtshof zur Entscheidung abgegeben. Dort soll geprüft werden, ob die Rechtsprechung des Nürnberger Tribunals von 1945/46 mit der französischen Verfassung im Einklang steht. Denn das „Fabius-Gayssot-Gesetz“ bezieht sich ausdrücklich auf das Nürnberger Tribunal, indem es all diejenigen mit bis zu einem Jahr Haftstrafe belegt – und mit hohen Geldstrafen -, die die durch das Nürnberger Tribunal festgestellten Kriegsverbrechen, also im Kern den Holocaust, in Abrede stellen.

Der Verteidiger von Faurisson und auch die Staatsanwaltschaft haben nun beantragt, die Entscheidung dieses QPC-Verfahrens abzuwarten und die Hauptverhandlung in den drei Verfahren gegen Faurisson bis dahin zurückzustellen. Die Ankläger von der LICRA und anderen sog. Anti-Rassismus-Vereinigungen haben sich dagegen ausgesprochen.

Am 3. April 2014 will die XVII. Strafkammer die Entscheidung fällen, ob sie dem Antrag der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft entspricht, also auf die Entscheidung in dem QPC-Verfahren warten will, oder ob sie den Anklägern zustimmt und die Hauptverhandlung gegen Faurisson beginnen will. Im Raume stehen Geldstrafen von ca. 140.000 Euro gegen Faurisson.

Sollte also die XVII. Strafkammer sich dem QPC-Verfahren aus dem Prozeß gegen die Zeitung Rivarol „anschließen“ und letztendlich der Verfassungsrat den Artikel 24bis für verfassungswidrig erklären, wäre die Sondergesetzgebung zum Thema Holocaust in Frankreich, also das „Fabius-Gayssot-Gesetz“ aus dem Jahre 1990, hinfällig und Faurisson könnte zumindest hierüber nicht mehr strafrechtlich verfolgt werden.

Affaire à suivre… Auf Deutsch: Abwarten und Tee trinken.

Quelle: http://www.youtube.com/watch?v=D-uwNr…

Verfassungsrat (Conseil Constitutionnel) mit Infos zum QPC-Verfahren:
http://www.conseil-constitutionnel.fr…

Robert Faurisson auf der Teheraner Holocaust-Konferenz am 11./12. Dezember 2006:
Teil 1/2: http://www.youtube.com/watch?v=_wMjOf…
Teil 2/2: http://www.youtube.com/watch?v=1tew4_…