Veröffentlicht am 06.04.2014
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Am 10. Dezember 1948 verkündete die Generalversammlung der Vereinten Nationen (UNGA) in Paris die „Allgemeine Erklärung der Menschenrechte“, obwohl sie überhaupt nicht für völkerrechtliche Beschlüsse zuständig ist. Sie bediente sich des Tricks mit der „Verkündigung“, um den Anschein zu erwecken, es handle sich um etwas Rechtsverbindliches. So wurde die Erklärung in die Sammlungen des Völkerrechts aufgenommen*, und seitdem ist es weltweit üblich, auf Einhaltung der Menschenrechte hinzuweisen bzw. sie verbal einzufordern. Dies gilt offensichtlich nicht bei Friedensnobelpreisträger Präsident Obama! Er befürwortet Folter und nennt seine geplanten Kriege verharmlosend Militärschläge, während er gleichzeitig andere Staaten mit militärischen Mitteln zur Einhaltung der Menschenrechte zwingen will. Warum fordert sie wohl niemand von ihm ein? *Beck-Texte im dtv, Völkerrechtliche Verträge, 9. Auflage 2002
Quellen:
– Leserbrief
