Veröffentlicht am 15.05.2014
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Guten Abend, meine Damen und Herren, auf Klagemauer-TV.
Am 11.Februar 2014 war das Thema von der ARD- Sendung:“Menschen bei Maischberger“ folgendes: „Homosexualität auf dem Lehrplan – Droht uns die moralische Umerziehung?“.
Gemeinsam mit einem homosexuellen Bundestagsabgeordneten, einer Buchautorin und einem Transvestiten versuchte Frau Maischberger zwei Vertreter der Petition gegen die
neuen badenwürttembergischen Bildungspläne von der Notwendigkeit der neuen Lehrpläne zu überzeugen. Die Auffassung der Vertreter, dass das Thema der
„sexuellen Orientierung“ auf den Sexualkundeunterricht beschränkt und
ansonsten vor allem der elterlichen Fürsorge anvertraut bleiben sollte, wurde nicht toleriert.
Fazit: Wer sich zu einer gesunden Familie bekennt und das im Grundgesetz verankerte Erziehungsrecht der Eltern in Anspruch nehmen möchte, nämlich: „Pflege und
Erziehung der Kinder sind das natürliche
Recht der Eltern und die zuvörderst
ihnen obliegende Pflicht.“ laut Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG, der sieht sich dem Vorwurf ausgesetzt, „mittelalterliches Gedankengut“ zu pflegen – zumindest in den öffentlich-rechtlichen
Medien. Wie die Petition gegen den Lehrplan jedoch gezeigt hat, Stimmen nicht alle Bürger mit der in den Medien veröffentlichen Meinung über ein.
Klagemauer.TV berichtet von dieser Gegenstimme und wenn auch Sie ein Teil dieser Gegenstimme sind, so helfen Sie mit unseren Sender zu verbreiten.
Quellen/Links:
http://www.ardmediathek.de/das-erste/… https://www.youtube.com/watch?v=JhNN2…