Verwaltungsverfahrensgesetz §1 Anwendungsbereich, da die ach so tollen Rundfunkanstalten sich als öffentlich rechtlich betiteln ist das ihr gesetz:
http://www.gesetze-im-internet.de/vwv…
nächster Schritt, nutzt du daraufhin jetzt aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz §58 Absatz 1, um nachweisen zu müssen, dass du deren vertrag schriftlich zugestimmt hast:
http://www.gesetze-im-internet.de/vwv…
jetzt wäre eigentlich die Verhandlung zu Ende, da die diesen Vertrag nicht nachweisen können, dass du halt dem schriftlich zugestimmt hast, jetzt gehn wir aber weiter, man schaue ins ach so tolle impressum der jeweiligen rundfunkanstalten, was sieht man da? eine Umsatzsteuernummer, dafür gibt es das Umsatzsteuergesetz,… §27a, daraus ist zu entnehmen wer solch eine nummer bekommt:
http://www.gesetze-im-internet.de/ust…
und was ist noch da? natürlich auch das Umsatzsteuergesetz §2, genau der Paragraf besagt alles und zwar der komplette §2, den solltet ihr euch komplett durchlesen und verstehen:
http://www.gesetze-im-internet.de/ust…
was passiert aber jetzt in dem zeitpunkt, wo ihr das Umsatzsteuergesetz §2 vorgetragen habt?
habt ihr deren Hoheitlichen Rechte entzogen, warum?
weil du mensch grad nachgewiesen hast, das es sich hierbei nur um ein Unternehmen handelt. Heist im Umkehrschluss, hier gilt nur noch das BGB und HGB. Und jetzt nehmen wir uns das BGB zur Hand und verweisen auf den §126, wo exbizit drin steht, das du einen Vertrag zu unterzeichnen hast, eher kann das Unternehmen keine Forderungen stellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb…
da wir das jetzt alles geklärt haben, verweisen wir auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag das er zu Lasten dritter abgeschlossen ist, hiermit der Verweis §138 BGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb…
§17 HGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb…
§591 HGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb…
ach ja, wie immer wieder, das bild sagt alles was beitrag so im allgemeinen bedeutet:
https://www.facebook.com/TheTwinBoys/…
impressum BS:
http://www.rundfunkbeitrag.de/impress…
in unserem Fall, impressum MDR:
http://www.mdr.de/impressum/index.html
http://www.gesetze-im-internet.de/vwv…
nächster Schritt, nutzt du daraufhin jetzt aus dem Verwaltungsverfahrensgesetz §58 Absatz 1, um nachweisen zu müssen, dass du deren vertrag schriftlich zugestimmt hast:
http://www.gesetze-im-internet.de/vwv…
jetzt wäre eigentlich die Verhandlung zu Ende, da die diesen Vertrag nicht nachweisen können, dass du halt dem schriftlich zugestimmt hast, jetzt gehn wir aber weiter, man schaue ins ach so tolle impressum der jeweiligen rundfunkanstalten, was sieht man da? eine Umsatzsteuernummer, dafür gibt es das Umsatzsteuergesetz,… §27a, daraus ist zu entnehmen wer solch eine nummer bekommt:
http://www.gesetze-im-internet.de/ust…
und was ist noch da? natürlich auch das Umsatzsteuergesetz §2, genau der Paragraf besagt alles und zwar der komplette §2, den solltet ihr euch komplett durchlesen und verstehen:
http://www.gesetze-im-internet.de/ust…
was passiert aber jetzt in dem zeitpunkt, wo ihr das Umsatzsteuergesetz §2 vorgetragen habt?
habt ihr deren Hoheitlichen Rechte entzogen, warum?
weil du mensch grad nachgewiesen hast, das es sich hierbei nur um ein Unternehmen handelt. Heist im Umkehrschluss, hier gilt nur noch das BGB und HGB. Und jetzt nehmen wir uns das BGB zur Hand und verweisen auf den §126, wo exbizit drin steht, das du einen Vertrag zu unterzeichnen hast, eher kann das Unternehmen keine Forderungen stellen:
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb…
da wir das jetzt alles geklärt haben, verweisen wir auf den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag das er zu Lasten dritter abgeschlossen ist, hiermit der Verweis §138 BGB:
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§17 HGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb…
§591 HGB:
http://www.gesetze-im-internet.de/hgb…
ach ja, wie immer wieder, das bild sagt alles was beitrag so im allgemeinen bedeutet:
https://www.facebook.com/TheTwinBoys/…
impressum BS:
http://www.rundfunkbeitrag.de/impress…
in unserem Fall, impressum MDR:
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