Herzlich begrüße ich sie zu unserem heutigen Medienkommentar über die weitere Entwicklung in der Schweiz der „bilateralen Verträge mit der EU“. Seit 1957 wurden verschiedene sogenannte bilaterale Verträge zwischen der Schweiz und der Europäische Gemeinschaft – ab 1992 mit der Europäischen Union (EU) – in Kraft gesetzt. Diese sollen die Beziehungen zwischen der Schweiz und den Mitgliedern der EU auf politischer, wirtschaftlicher und auch kultureller Ebene regeln. Bilateral bedeutet wörtlich „zweiseitig“ und bezieht sich sinngemäß auf zwei Parteien auf Augenhöhe.
Seit längerem nun äußerte die EU Kritik an den sogenannten bilateralen Verträgen und fordert eine „dynami-sche“ Rechtsangleichung an EU-Recht – was immer unter „dynamisch“ zu verstehen ist. Dadurch sollen um-ständliche Neuverhandlungen der bilateralen Verträge unnötig gemacht und die Beziehungen zwischen der Schweiz und der EU vereinfacht werden. Im Dezember 2012 bekräftigte der Rat der Europäischen Union diese Sichtweise und entschied, dass es keine neuen bilateralen Abkommen nach dem Modell der bisherigen Verträge mit der Schweiz mehr geben soll. Wenig später schlug der Bundesrat der EU-Kommission vor, die „dynamische Rechtsangleichung“ in einem „Rahmenvertrag“ zu regeln. Dieser soll nun für alle bilateralen Vereinbarungen zwischen Bern und Brüssel verbindlich sein. Über dieses sogenannte Rahmenabkommen berichteten wir ausführlich in der Sendung vom 02.04.2015 – Der „Rahmenabkommen“ Betrug [www.kla.tv/ 5673]
Die Gegner des Rahmenvertrags argumentieren, dass dieser in Wahrheit nichts anderes als ein Unterwer-fungsvertrag sei. Der Bundesrat wolle damit unser Land an die Strukturen der EU fesseln, was einem EU-Beitritt faktisch gleichkommt. Sehen sie dazu im Anschluss an diese Sendung ein gut 4-minütiges Video, wel-ches das „Komitee gegen den schleichenden EU-Beitritt“ am 14.4.2015 veröffentlichte.
Im Moment vergeht in den Schweizer Medien kaum eine Woche, in der die bilateralen Verträge nicht themati-siert werden. Speziell geht es um das Personenfreizügigkeitsabkommen von 1999, das allen EU-Bürgern freien Zugang in die Schweiz gewährleistet. Nun hatte sich aber das Schweizer Stimmvolk am 9. Februar 2014 dafür entschieden, die Zuwanderung wieder selber zu regeln. Im Klartext bedeutet das, dass das Perso-nenfreizügigkeitsabkommen mit der EU neu verhandelt werden müsste. Das gefällt der EU, wie auch vielen Schweizer Politikern und Unternehmern gar nicht. Die EU möchte bilaterale Verträge, wie z.B. auch das Stromabkommen, nur noch als „Gesamtpaket“, was dem „Rahmenvertrag“ gleichkommt, aushandeln.
Gerade am 26.April berichtet die die „Neue Zürcher Zeitung“ bzw. die „NZZ am Sonntag“, dass das Strom-Abkommen sowie weitere Verhandlungen für ein Finanzdienstleistungsabkommen von Brüssel gestoppt wur-den. Ich zitiere die NZZ: „In Brüssel […] gilt nun wieder, was die 28 Mitgliedsstaaten im Dezember beschlos-sen haben: Ohne ein Bekenntnis der Schweiz zur Personenfreizügigkeit und ohne Abschluss eines institutio-nellen Rahmenvertrages gibt es keine neuen Abkommen.“
Seit einiger Zeit nun ist in der Schweiz eine heftige Diskussion entbrannt, ob sich die Schweiz dem Druck der EU beugen soll, oder, ob die Schweiz die bilateralen Verträge ebenso gut kündigen …
von mb./dd.
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Quellen/Links:
-Der „Rahmenabkommen“ Betrug vom 2.4.15, http://www.kla.tv/1333
-Soll das Schweizer Volk für den Beitritt in die EU und den Euro fit getrimmt werden? vom 12.2.15, http://www.kla.tv/1250
-Wollen sich die Schweizer wirklich total entrechten lassen? vom 5.2.15, http://www.kla.tv/1236
-Schweizer Serie über die „Untergrabung der Volksrechte“ vom 18.09.2014, http://www.kla.tv/4141
–https://www.youtube.com/watch?v=aU4iU…
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