In diesen Registern werden in der regel Verbände und Konzerne gezüchtet. Diese nicht Grundrecht und nicht rechtfähigen Gerichte sind noch nicht ein Mal mit Juristen ausgestattet und sind alle reine Privatgerichte in der öffentlichen Ordnung, denn die juristischen Personen bis hin zu den Staatsangehörigen nach Art. 116 GG sind nach dem Gleichschaltungsgesetz im Stand vom 31.12.1937 nur juristische Personen, da jP. Bundeskörperschaften nur juristische Personen verwalten können und dürfen. Die jP. Bundespatentgericht ist also nur für juristische Personen zuständig, die keine Form des Recht ist.
Deswegen sind sie nicht in der Lage den Umgang mit Menschen und Rechten zu führen, denn es gilt § 70 AktG-1937 zu erfüllen.
Für dieses Gericht wäre selbst ein schlechter Koch statt Giftmischer geeignet! Es ist also sinnlos über Inhaber- und Urheberrechte zu sprechen. Allein die Wortmarke POLIZEI, die nach §§ 86, 86a StGB verboten ist, wird in diesem Zusammenhang illegitim legalisiert, Menschenrechtverletzungen erst möglich gemacht.
http://menschenrechtamt.org/akademie/…
Durch dieses Register werden Gewalttaten gegen Menschen illegitim legalisiert.
Der Wortbegriff „Polizei“ erfüllt den Begriff der Volksverhetzung durch Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen. Die Billigung, Belohnung und Beihilfe von Straftaten ist strafbar.
Quelle: https://www.bundespatentgericht.de/cm…
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Opferhilfe Mensch, Grete-Nevermann-Weg 4, in [D-22559] HAMBURG
Tel: 040-8199-7599
http://www.opferhilfe-mensch.net/spen…
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Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.