AUFRUF – BEFREIUNG VON DER BEFREIUNGSLÜGE

AUFRUF:
Am Sonntag, den 7. 5. 2017 findet in Bretzenheim die seit nunmehr fast 40 Jahren traditionelle Maiandacht zum Gedenken an die Geschundenen und Ermordeten der Rheinwiesenlager statt – unter dem Motto:
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BEFREIUNG VON DER BEFREIUNGSLÜGE 
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Dies ergeht mit der Bitte um rege Teilnahme sowie um die Bewerbung und die Aufnahme dieses Aufrufs auf Euren etwaigen Weltnetzseiten und in den Sozialen Netzwerken. Leitet  ihn weiter. Verbreitet ihn weitestmöglich. Und kommt am 7. Mai mit Euren Freunden und Verwandten nach Bretzenheim!
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1 Million deutscher Wehrmachtssoldaten waren in den Rheinwiesenlagern der alliierten Weltverbrecher im Zuge des von langer Hand geplanten (und in seinem Ziel bis heute nicht aufgegebenen) Vernichtungsprogramms gegen das Deutsche Volk auf unvorstellbar zynische und grausame Weise zu Tode gequält und gemartert worden. Dieser wahre Holocaust wird von einer durch und durch antideutschen Politik entweder heruntergespielt oder ganz ignoriert.
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Deshalb ist es heute mehr denn je eine heilige Pflicht für jeden Deutschen, beim Gedenken für die Toten der Rheinwiesenlager dabei zusein. Auch als klare Ansage an eine Deutschland und das Deutsche Volk immer schneller und brutaler zugrunde zurichten bestrebte antideutsche Politik des unsäglichen Volksverrats und der regelrechten Volksvernichtung:
NICHT MIT UNS, UND SCHON GLEICH GAR NICHT BEI UNSEREN TOTEN – DEN GEFALLENEN HEILIGEN AHNEN IM KAMPF UM DAS LEBEN UNSERES DEUTSCHEN REICHES UND VOLKES!
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BITTE KOMMT AM 7. MAI NACH BRETZENHEIM!

Wir vergessen unsere Toten nicht und halten unseren Ahnen die Treue
und stehen damit in Ehre für ein Wiedererwachen und eine Zukunft in wiedergewonnener Freiheit des Deutschen Reiches und Volkes ein.
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 Am 7. Mai 2017 ab 16:00 Uhr an der B48 am Rheinwiesenlager-Mahnmal in 55559 Bretzenheim. Treffpunkt ist am Kreisverkehr am Ortsausgang in Bretzenheim (in Richtung Bad Kreuznach und Gedenkstätte „Feld des Jammers“) an der Straße „In den zehn Morgen“.
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Kommen Sie bitte in bürgerlicher Kleidung. Bitte keine Partei-Fahnen oder Abzeichen. Reichs-, Landes-, Gau- und Trauerfahnen, Kerzen, Fackeln, Transparente können gerne mitgebracht werden.
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Besonders begrüßenswert wäre es, wenn die Teilnehmer Schilder mit den Fotos oder Namen ihrer im Krieg oder unter dessen Umständen und Folgen zu Tode gekommenen Familienangehörigen mitbringen und bei der Gedenkveranstaltung in Händen halten würden.
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Beiträge, Ansprachen, die gehalten werden möchten, bitte vorher kurz dem Versammlungsleiter schildern.
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Bei Rückfragen bitte melden unter 0151 403 892 82
Der Veranstalter und Versammlungsleiter
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Wilhelm Herbi
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Die Redner: Henry Hafenmayer, Lydia Walz, Dagmar Brenne, Friedrich Bode, Dr. Kümel, Wilhelm Herbi, Gerhard Ittner und andere.
Orginal und Kommentare:

Geht’s noch? Junge Mädchen sollen sich an Bahnhöfen mit Buttons für „Flüchtlinge“ zu erkennen geben

Ausgerechnet in Deutschlands größter Problemzone, dem von Asylbewerberkriminalität gebeutelten Nordrhein-Westfalen, gefährdet unter anderem die „Young Caritas“ mit einer unterstützten fragwürdigen Aktion möglicherweise das Leben von naiven Studentinnen.

Abbildung ähnlich – s. Webseite

Mit dem Porträt einer rothaarigen attraktiven „Studentin“ wird für die Aktion „Flüchtlinge mitnehmen“ geworben.

Der Tod von Maria L. war offenbar keine Lehre für diese Verirrten …

Hier ein paar Auszüge von der Webseite:

Die Idee des Projektes ist, dass TicketinhaberInnen für öffentliche Verkehrsmittel, die eine andere Person zu bestimmten Zeiten mitnehmen können, Flüchtlinge auf ihrem Ticket mitfahren lassen.

[…]

engagiere dich, trage unseren Button und gib dich so an Bahnhöfen, Bushaltestellen und so weiter für Flüchtlinge zu erkennen!

[…]

Unsere Aktion richtet sich an junge Ticketinhaber/innen (z.B. Studierende mit einem NRW Semesterticket) bei denen eine Person ab 19 Uhr und am Wochenende mitgenommen werden kann. Gerne kann allerdings auch jeder andere mit einem ähnlichen Ticket mitmachen (z. B. Firmenticket etc.)

https://fluechtlinge-mitnehmen.de/

Orginal und Kommentare:

http://opposition24.com/geht-junge-maedchen-button/309949

Der Paragraph § 130 StGB

Von Deutsches Maedchen

Der „Volksverhetzungsparagraph“ § 130 StGB wurde in den 1990er Jahren unter der Kanzlerschaft von Helmut Kohl zur weiteren Beschneidung der Meinungsfreiheit und zur Ausweitung der Zensur in der BRD deutlich verschärft.

Seither folgten immer weitere Verschärfungen, so dass man unweigerlich feststellen muss, dass die Zensur und Meinungsverfolgung in der BRD inzwischen zynischer sind als zu Hochzeiten der DDR.

Da der „Gesinnungsparagraph“ 130 nicht nur, wie die meisten Menschen wohl denken, „Volksverhetzung“ im Sinne von Aufrufen zu Mord und Gewalt abdeckt, sondern darüber hinaus auch die so genannte Holocaustleugnung, ist er ein echtes und damit tatsächlich antirechtsstaatliches „Sondergesetz“, welches uns in unserem Grundrecht (Artikel 5 GG) auf die Freiheit der Meinungsäußerung beschneidet.

Von den Vertretern der Praxis der Meinungsverfolgung wird gerne behauptet, das Äußern von „Zweifeln“ an der offiziellen Darstellung vom so genannten Holocaust sei keine Meinungsäußerung, sondern ein Verbrechen, weil dies gegen ein Strafgesetz verstößt!

Mit diesem fragwürdigen Argument aber kann jede Diktatur die Praxis der Meinungsverfolgung als rechtens rechtfertigen. Auch die im Bolschewismus unter Stalin wegen ihrer „mißliebigen Ansichten“ Verfolgten wären demnach zu Recht verfolgt worden. Denn auch sie hatten Meinungen geäußert, welche von den Herrschenden nicht als Meinungsäußerungen, sondern als Verbrechen eingestuft wurden.

Wenn die Vertreter der BRD das Recht zu haben glauben entscheiden zu können, welche Meinungsäußerungen in ihren Augen ein Verbrechen sind und welche nicht, dann dürfen sie nicht gleichzeitig Erdogan kritisieren, wenn dieser den türkischen Journalisten Deniz Yücel wegen dessen Meinungsäußerungen einsperren läßt, die in der Türkei als strafbar gelten.

Es kommt hinzu, dass es in der BRD keine Volksverhetzung ist und auch sonst in keiner Weise strafrechtlich verfolgt wird, wenn die Opfer des Vertreibungsvölkermordes und des Raubes der Ostgebiete des Deutschen Reiches verunglimpft werden.

Es wird auch nicht strafrechtlich verfolgt, wenn dieser Vertreibungsvölkermord an mindestens 15 Millionen Deutschen verharmlost, heruntergespielt, ganz abgestritten oder sogar gerechtfertigt wird! Auch darf in der BRD völlig straf- und konsequenzlos eine Wiederholung des Bombenholocausts von Dresden gefordert werden, mit Schildern wie „Bomber Harris, do it again“.

Angesichts dieser Tatsachen ist es doch mehr als verdächtig und darüber hinaus unbegreiflich, wenn in der BRD selbst Menschen in hohem Alter wegen ihrer völlig gewaltlosen dissidenten Ansichten zu in der BRD „zwangsglaubensverordneten“ Version vom so bezeichneten Holocaust erbarmungslos zu Gefängnisstrafen verurteilt werden. Ist es da verwunderlich, dass viele Menschen das Gefühl bekommen, dass hier etwas nicht stimmt?

Der Artikel 5 GG der BRD sagt im Wortlaut, dass wir das Recht haben, unsere Meinung in Schrift, Bild und Wort zu sagen und uns mittels öffentlich zugänglicher Quellen eine „eigene Meinung“ zu bilden. Jedoch – Zitat „Dieses Recht findet seine Schranken in den Gesetzen“(!?)

Paragraph 130 StGb ist eine sondergesetzliche und damit antirechtsstaatliche Norm, welche abweichende Ansichten zu einer vom herrschenden System als „richtig“ vorgeschriebenen Geschichtsversion unter Strafe stellt. Mögen diese auch noch so gewaltfrei, fundiert und begründet geäußert werden.

Ein solches Vorgehen ist von Diktaturen her offiziell bekannt, nicht aber in einer Demokratie!

Das Strafmaß für eine Übertretung des Sondergesetzes zur Meinungsverfolgung und Zensur ist beachtlich:

Es kann sich entweder um eine Geldstrafe oder um eine Gefängnisstrafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren Haft handeln. Wie sich insbesondere im Falle Horst Mahlers zeigte, können sich bei unliebsamen Meinungsäußerungen noch wesentlich höhere Haftstrafen ergeben.

Höchst bemerkenswert ist, wie bereits erwähnt, dass dieses einzigartige Sondergesetz zur Verfolgung abweichender Ansichten lediglich Minderheiten, Menschen anderer Rassen oder fremder Religionen schützt.

Deutsche sind von diesem Schutz nicht betroffen, was im Genauen bedeutet: Eine Hetze, die sich gegen Deutsche richtet, einen Deutschen beleidigt oder die Kriegs- und sonstigen Verbrechen an Deutschen oder dem deutschen Volk in Abrede stellt, steht in der BRD „nicht“ unter Strafe!

Im Gegensatz zu allen anderen Strafverfahren laufen Verteidiger in den politischen Prozessen zur Meinungsverfolgung Gefahr, selber bestraft zu werden, wenn sie ihrer Aufgabe gerecht werden und ihren Mandanten ehrlich zu verteidigen versuchen.

Durch die Besonderheit des Paragraphen 130 StGB ist bei Anklagen wegen dissidenter Meinungsäußerungen eine wirkliche Verteidigung überhaupt nicht möglich. Die Anklage ist quasi gleichbedeutend mit dem Schuldspruch!

Die Prozesse sind also in Wirklichkeit eine Farce. Aufgrund des Charakters des Sondergesetzes steht die Verurteilung bereits vorher fest.

Darüber hinaus fragt sich der vernunftbegabte Mensch, worauf ein solches „Sondergesetz“ in Wirklichkeit abzielt und weshalb es bei einem „Meinungsverbrechen“ nicht selten zu einer schärferen Verfolgung und weit härteren Strafen führt als bei einem tatsächlich begangenen Gewaltverbrechen!

Ich denke nicht, dass den meisten Menschen wirklich klar ist, wie diese Prozesse und die gesetzliche Meinungsverfolgung tatsächlich ablaufen. In den Medien erfährt man darüber wenig und wenn doch, dann meist in Form von Hetzartikeln, die in Existenz vernichtender, beleidigender und bösartigster Propaganda den Angeklagten von vorn herein aburteilen. Dies hat mit Journalismus nichts mehr zu tun!

Es ist ohne eine genauere Recherche kaum möglich sich ein neutrales und der Wahrheit entsprechendes Bild zu machen und zu verstehen, warum jemand überhaupt angeklagt wurde und wofür er sich verantworten muss. Die Verurteilten selbst kommen in der Mainstreampresse selten zu Wort!

Dies nimmt zum Teil Züge an, die nicht mehr weit von einer Hexenjagd entfernt sind und der wir uns entschieden entgegen stellen sollten, wenn wir freie und vorallem „frei denkende“ Menschen bleiben möchten!

Ein Deutsches Mädchen

https://brd-schwindel.org/der-paragraph-130-stgb/