
Veröffentlicht am 09.09.2017
Diesen Vortrag hielt Arthur Vogt im September 1991 auf einem Wochenendseminar der Thomas-Dehler-Stiftung. (Der Revisionismusstreit – neue Erkenntnisse der Geschichtswissenschaft im Widerstreit )
Auch wenn es in der BRD den § 130 Abs.3 zu dieser Zeit noch nicht gab, wurde der Schweizer dennoch zur Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 6.000 DM verurteilt. Erstaunlich daß es nicht 6 Millionen waren….
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