Asylverfahren : BAMF 1.- Personalrat und Mitarbeiter packen aus + Anweisungen aus höchster Politik ?

Am 04.06.2018 veröffentlicht

Der Skandal um die rechtswidrigen und wahrscheinlich organisiert kriminellen Vorgänge in der Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Bremen verdecken etwas: den eigentlichen Skandal. Und der besteht darin, dass seit 2015 das gesamte BAMF umgebaut wurde: von einem unabhängigen Amt mit Kontrollfunktion zu einer politischen Erfüllungsbehörde. Und das nicht nur mit dem Wissen des Kanzleramts. Das Kanzleramt selbst setzte die Politik Angela Merkels im Zuge eines Staatsumbaus durch. Auf Weisung von ganz oben, wird die von Seehofer angekündigte genauest Prüfung von bis zu 3000 zu unrecht anerkannten Asylbescheide wieder nicht rechtkonform geprüft. Derweilen hält sich die Bundeskanzlerin Angela Merkel durch aussitzen und Vermeidung von Stellungnahmen wieder mal schadlos. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) hat die gesamte Bundesregierung zwischen 2013 und 2018 für den Skandal beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in die Verantwortung genommen und den Blick damit auf Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) gelenkt. Den Startschuss für das durch winken von Asylanten und den Rechtsbruch in den Asylverfahren gab der designierte Innenminister Thomas de Maizière im Jahr 2015 durch eine diensliche Anweisung an die BAMF Führung und ihre Mitarbeiter , bescheide nach möglichkeit positiv zu bescheiden.
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Weitere Themen in dieser Folge:
Nachrichtenüberblick mit Quasir:
– Israel bombt mal wieder
– Belgien und die Nacktbar
– Frankreich räumt auf
– Wahlen in der Türkei
– Kurze Stimmung in der EU
– Homophobie in Berlin
– Der Krampf mit dem BAMF
– 25 Jahre Solingen
– Neues Ellwangen jetzt in Dresden
– Die rote Claudia und die NSDAP
– Die rote Claudia und Satire
– Dicke Lust und Diesel in Hamburg
– Hungrige Rentnerin in den Knast
– Einkaufen mit 10-Finger-Rabatt

Randnotiz:
– Gender-Gaga in Dresden
– Schweden und die Sex-DSGVO
– Nachschub aus Afrika
– Frontex sind Schlepper
– Erleuchteter “Flüchtling“
– Fast-Food und der Islam
– KiKa in Leipzig
– Ängstliche Nigerianer
– Mord in Berlin
– Polizistin erschießt “Flüchtling“
– Fachkräfte bei der Arbeit
– Israel-Kritik
– Ganz “normal“ in London

Wahre Geschichte: Wie der gemeine Arbeitnehmer von der BRD ausgenommen wird

Sommerzeit – Ausflugszeit. Auch Karl möchte eine Spritztour machen. Da er im Augenblick nicht besonders flüssig ist, schlägt er seinem Chef vor:

“Chef, lass mich doch für 100 Euro zusätzlich arbeiten.”

Dem Chef passt Karls Angebot ganz gut, ist doch für seine Baufirma gerade eine kurzfristige Anfrage von Frau Großschulte hereingekommen, die einige Renovierungen in ihrem Haus durchführen möchte. Eine etwas spitzfindige Detailfrage kann er sich aber nicht verkneifen, schließlich hat er Karl heute noch nicht mit der täglichen Portion Staatsbürgerkunde beglückt, für die er bei seinen Mitarbeitern gefürchtet ist:

“Möchtest du 100 Euro zusätzlich erarbeiten oder 100 Euro zusätzlich auf dem Lohnzettel stehen haben?”

Karl:

“Chef, ich weiß doch, dass ich Abgaben habe und 100 Euro brutto nicht 100 Euro netto sind.”

Chef:

“Zusätzlich zahle ich aber welche, die bei dir erst gar nicht auftauchen.”

Mit dieser Aussage weckt er Karls Neugier. Die beiden tragen nun zusammen, was an staatlichen Steuern und Abgaben anfällt. Sie nehmen dabei an, dass auf Karls Lohnabrechnung brutto 100 Euro zusätzlich stehen.

Daraus resultieren bei seinem Chef an Steuern und Abgaben:

Rentenversicherung (Arbeitgeberanteil): 9,45 EUR
Krankenversicherung (Arbeitgeberanteil): 7,30 EUR
Pflegeversicherung (Arbeitgeberanteil): 1,03 EUR
Arbeitslosenversicherung (Arbeitgeberanteil): 1,50 EUR
Unfallversicherung (je nach Gefahrenklasse): 1,30 EUR
Umlage U1 (Entgeltfortzahlung Krankheit): 2,50 EUR
Umlage U2 (Mutterschutz): 0,25 EUR
Umlage U3 (Insolvenzgeldumlage): 0,15 EUR

SUMME: 23,48 EUR

Karl sieht diese 23,48 Euro auf seiner Lohnabrechnung gar nicht, obwohl er sie ja erarbeitet und sie bei seinem Arbeitgeber als Lohnbestandteile für ihn anfallen. Also hat er eigentlich 123,48 Euro verdient und nicht bloß 100 Euro. Dass ihm dies vorenthalten wird, kann er sich nur so erklären, dass ihm die tatsächliche Höhe seiner Abgaben nicht auffallen soll.

Karls (sichtbare) Abgaben umfassen:

Rentenversicherung (Arbeitnehmeranteil): 9,45 EUR
Krankenversicherung (Arbeitnehmeranteil): 8,20 EUR
Pflegeversicherung (Arbeitnehmeranteil): 1,28 EUR
Arbeitslosenversicherung (Arbeitnehmeranteil): 1,50 EUR

SUMME: 20,43 EUR

Diese 20,43 Euro sind Karls Anteil an den Sozialabgaben. Karl muss natürlich darüber hinaus Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag zahlen. Je nachdem, was er im Jahr insgesamt verdient, variiert der Steuersatz, den er je zusätzlichem Euro zu entrichten hat. Für Karl möge dieser sogenannte Grenzsteuersatz 30 Prozent betragen (inkl. Solidaritätszuschlag), was im mittleren Einkommensbereich liegt. Von seinen nach Sozialabgaben verbliebenen 79,57 Euro zahlt Karl also noch einmal 23,87 Euro an das Finanzamt. Bleiben 55,70 Euro. Von den erarbeiteten 123,48 Euro ist das weniger als die Hälfte, genau 45 Prozent.

“Naja, immerhin ist ja noch etwas übrig”, knurrt Karl, “schließlich möchte ich für meinen Ausflug tanken – und Benzin ist bekanntlich teuer. Der Betrag dürfte genau für den benötigten Sprit reichen. Und beim Einkaufen langt der Staat ja noch einmal über die Mehrwertsteuer zu. Wo liegt die aktuell Chef, bei 19 Prozent?”

“19 Prozent Mehrwertsteuer sind zwar korrekt, aber leider noch nicht die ganze Wahrheit”,

erläutert sein Chef, ein passionierter Autofahrer, der sich mit den Benzinpreisen bestens auskennt:

“Zusätzlich zur Mehrwertsteuer erhebt der Staat die Energiesteuer und verordnet einen Beitrag zum sogenannten Erdölbevorratungsverband. Alle staatlichen Belastungen zusammen machen rund 58 Prozent des Benzinpreises aus.”

Bei Karls geplantem Tanken für 55,70 Euro liegt der Staatsanteil also bei 32,31 Euro, für das eigentliche Produkt Benzin bleiben 23,39 Euro.

Jetzt wird Karl so langsam schwindelig. Er rechnet noch einmal alle Steuern und Abgaben zusammen: Von den 123,48 Euro, die er an Lohn erarbeitet hat, bleiben ihm ganze 23,39 Euro, die nicht an den Staat gehen und mit denen er das eigentliche Produkt Benzin bezahlt. Das sind gerade 19 Prozent. Umgekehrt führt er 81 Prozent seines Verdienstes an den Staat und dessen Einrichtungen ab.

Sein Chef pflichtet ihm bei:

“Jede Stunde, die du malochst, um Benzin zu kaufen, arbeitest du 11 Minuten für die eigene Tasche und 49 Minuten für staatliche Steuern und Abgaben. Oder anders ausgedrückt: Für jede Stunde, die du für dich arbeitest, musst du zusätzlich mehr als vier Stunden für den Staat arbeiten.”

Nun denkt Karl noch einmal nach und sagt:

“Weißt du was, Chef, daheim ist es auch schön. Ich verzichte auf die zusätzliche Arbeit und lege mich zu Hause in die Sonne. Frau Großschultes Renovierungen müssen dann halt noch ein bisschen warten.”

Quelle:

https://astrologieklassisch.wordpress.com/2018/06/02/wahre-geshichte-zur-versauung-des-sommers-des-gemeinen-arbeitnehmers/

http://brd-schwindel.ru/wahre-geschichte-wie-der-gemeine-arbeitnehmer-von-der-brd-ausgenommen-wird/

VGR Nr.36 vom 02.06.2018

Am 02.06.2018 veröffentlicht

Themen:
1. Aktuelle Nachrichten und Themen aus der Tages-Politik
2.a: Bandenbekaempfung: eine voelkerrechtlich legitime Massnahme
2.b: Charlotte „Lotte“ Reiniger – 119. Geburtstag der Scherenschneiderin
3. Termine Alle Termine sind auf unserer Netzseite https://volksgespraechsrunde.wordpres… mit Info und Link aufgefuehrt.
Hinweis:
Die VGR benennt zwar Termine zu Demonstrationen und Veranstaltungen. ABER – die VGR bzw. Teilnehmer der VGR machen sich nicht die Themen zu eigen bzw. stimmen diesen nicht unbedingt zu.
Auch die Veranstalter von Demonstrationen bzw. Veranstaltungen werden nicht unbedingt von der VGR bzw. Teilnehmern der VGR befuerwortet.
4. Deutsches Kulturgut: Kaiser-Wilhelm-Kanal
5. Historische Daten – Ueberblick: 02. Brachet – 08. Brachet