von Tobias
Das VORSPIEL:
Ähnlich, wie schon im Oktober 2009 in den erneuerten Banken-AGBs mit Hinweis auf das Statut des Bundesverbandes deutscher Banken der NICHT VORHANDENE (!) Rechtsanspruch auf Leistungen aus dem “Einlagensicherungsfonds” festgehalten wurde, was seinerzeit sehr “nett” in einem Artikel der Süddeutschen veröffentlicht wurde, wie auch in den letzten Änderungen, die 2012 eine schrittweise Herabsetzung der Leistungshöhe aus dem Einlagensicherungsfonds vorsehen, blasen die Wegelagerer des Volkes nun zu einem neuen Halali:
Die Verfügung von hoher Hand*, was ist das?
* = Obige Definition stammt von hier.Unter einer Verfügung von hoher Hand wird eine berechtigte oder unberechtigte Maßnahme der Staatsgewalt verstanden (z.B. Beschlagnahme). Schäden durch eine Verfügung von hoher Hand sind in verschiedenen Versicherungssparten, z.B. in der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung von der Erstattung ausgeschlossen.
Sprich: “Jeder” Kunde weiß nun theoretisch Bescheid, daß der “Vater Staat” berechtigt oder unberechtigt auf die Konten zugreifen kann und ggf. auch den Inhalt von Schließfächern beschlagnahmen kann. Interessant ist, daß sich auch “ausländische hohe Hände” bedienen dürften. Ein Schelm, wer…
Könnte das HIERMIT zusammenhängen?
Na, dann ist doch jetzt “juristisch” alles in Ordnung! Angebot der Bank mit den AGBs; Annahme des Angebots durch Schweigen (vgl. § 362 HGB) und schon ist ein handelsrechtlich einwandfreier Einverständnisvertrag zur fröhlichen Zyprisierung der privaten Konten zustande gekommen. Na denn….
Hier sind zum Herunterladen die ganzen AGBs der KSK Köln,
sowie das Statut des Bundesverbandes deutscher Banken (dort § 6, Punkt 10),
Satzung-Einlagensicherungsfonds
sowie ein Rundschreiben des Bundesversicherungsamts an die Sozialversicherungsträger
Rundschreiben23.
Hallo? Michel? – AUFWACHEN!
j e d e s m a l kommt nach dem Anklicken: „Seite nicht gefunden“
Was soll das ????? Was sind das für Links ????
Ups 😉 Korrigiert. Danke für den Hinweis
Durch die Zwangsvollstreckung der Banken und Sparkassen und die Auflösung aller Banken durch den Papst, sind die Banken und Sparkassen nur noch Zahlungsdienstleister. Außerdem verfügen die Banken und Sparkassen, über keine Staatsgewalt.
Habe es auf rittervonrost.wordpress.com weiter gepostet. Danke!
Hat dies auf rittervonrost rebloggt.
Hat dies auf Treue und Ehre rebloggt.