Veröffentlicht am 01.06.2014
Das Landgericht München verbietet Jutta Ditfurth unter Androhung von Ordnungsgeld bzw. Ordnungshaft die Schmähung Elsässers! Der Antragsgegnerin wird im Wege der einstweiligen Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu zweihundertfünfzigtausend Euro oder einer Ordnungshaft bis zu sechs Monaten, Ordnungshaft auch für den Fall, dass das Ordnungsgeld nicht beigetrieben werden kann, wegen jeder Zuwiderhandlung untersagt, den Antragsteller als „glühenden Antisemiten“ zu bezeichnen!
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Elsässer siegt mit Verleumdungsklage gegen Ditfurth:
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