Juraforum: „Keine gesetzlichen Richter in der BRD !?“

Dieses Thema „Keine gesetzlichen Richter in der BRD !? | Seite 2 – Staats- und Verfassungsrecht“ im Forum „Staats- und Verfassungsrecht“ wurde erstellt von Jurafist, 12. März 2011.

Aber ich habe in dieser Sache weiter recherchiert und erschreckendes gefunden:

Vorallem die „Gesetze über die Bereinigung von Bundesrecht“ die sog. „Bereinigungsgesetze“ geben Aufschluss darüber, was das tatsächlich passiert ist und welche traurigen Kosequenzen dies hat. Z.B.:

Intrinsisch aufgelöste Rechtnormen ( GVG, STPO, ZPO )/ Von der BRD selbst aufgelöst:

Gesetze der BRD -jetzt laut eigener Veröffentlichung ganz ohne Geltungsbereich endgültig ungültig!

In den Einführungsgesetzen des GVG, der StPO und ZPO sind seit Ende April 2006 tatsächlich die Paragraphen mit dem Geltungsbereich ersatzlos aufgehoben worden.

Beweise und dort weitere Links zu weiteren Beweisen:
http://www.dejure.org/gesetze/EGGVG/1.html + http://bundesrecht.juris.de/gvgeg/
http://www.dejure.org/gesetze/EGStPO/1.html + http://bundesrecht.juris.de/stpoeg/
http://www.dejure.org/gesetze/EGZPO/1.html + http://bundesrecht.juris.de/zpoeg/

Die Aufhebung des Geltungsbereichs wird so begründet:

„Vorschrift aufgehoben durch das Erste Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 19.4.2006“

Unter diesen Umständen kann es ja nicht nur keine gesetzlichen Richter mehr geben, sondern eben auch keine…

-naja, lest ihr ja selber. Hammer !!

Die Konsequenzen der laufenden BRD–Rechtsprechung sind, dass die Gesetze der BRD wegen Verstoßes gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig sind – (BVerwGE 17,192 = DVBl 1964, 147).

Somit gibt es hier in der BRD leider keinerlei Rechtssicherheit.

Quellen: z.B. Auszüge aus http://wemepes.chNicht mehr verfügbar !

Das 2te sog. „Bereinigungsgesetz“ hat es wirklich in sich, nach dem was ich da bereits gelesen habe…

Auch der EGMR sagt folgendes dazu:

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte [EGMR] hat im Urteile EGMR 75529/01 am 08.06.2006 die Menschenrechtsverletzungen nach Art. 6 und 13 MRK gegen den Unterzeichner in der „BRD“ festgestellt! Dieses Urteil des EGMR zu Art. 6 und 13 MRK besagt im Tenor, dass ein wirksames Rechtmittel gegen Rechtmissbrauch und Billigkeitsrecht für die Einhaltung des Rechtes auf ein rechtstaatliches Verfahren in der „BRD“ nicht gegeben ist!

In einfachen Worten übersetzt heißt das:

Die Bundesrepublik Deutschland ist kein rechtwirksamer Rechtstaat!

Ich möchte immer gern optimistisch sein.
Evtl. sogar auch mal „Zwecknaiv“.
Angesichts dieser u.a. Infos fällts das schwer.

Aber wie sagt ein Chin. Sprichwort:
Optimismus ist oft nur der Mangel an Informationen.

Sehr interessante Diskussion. Unten klicken und weiterverfolgen:

Quelle und Kommentare:

http://www.juraforum.de/forum/t/keine-gesetzlichen-richter-in-der-brd.351696/2

BRD: Souveräner Staat oder noch immer Besatzungsrecht ?

(((…)))

Von Hans-Peter Thietz,
ehemaliger Abgeordneter der letzten, frei gewählten Volkskammer der DDR und des Europa-Parlaments

Im Jahre 1990 ist die DDR gemäß Artikel 23 Grundgesetz der Bundesrepublik beigetreten. Als Mitglied der damaligen Volkskammer wurde dies auch mit meiner Stimme beschlossen. Der Beitritt erfolgte aufgrund eines Vertragskomplexes, durch den nach offizieller Darstellung die Nachkriegsära abgeschlossen und Deutschland wieder eine volle Souveränität erhalten habe.

Ein klassischer Friedensvertrag sei dadurch überflüssig geworden und die Notwendigkeit des Abschlusses eines solchen durch die politischen Ereignisse überholt.

Diese Darstellung läßt sich bei näherer Nachprüfung nicht aufrecht erhalten:

Gemeinhin wird der sogenannte »Zwei-plus-Vier-Vertrag« als alles regelnder Basisvertrag zwischen den vier Siegermächten des II. Weltkrieges und den Teilstaatprovisorien BRD und DDR angesehen, durch den Deutschland seine volle Souveränität gemäß Artikel 7 (2) wiedergewonnen habe. Dieser Artikel 7 (2) lautet:

»Das vereinte Deutschland hat demgemäß seine volle Souveränität über seine inneren und äußeren Angelegenheiten.«

Dieser Wortlaut bedeutet für den normalverständigen Bürger, daß keinerlei Regelungen aus früherem Besatzungsrecht mehr fortgelten können, die sich bis dahin aus dem sogenannten »Überleitungsvertrag« mit dem offiziellen Namen »Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen« in seiner revidierten Fassung vom 23.10.1954, veröffentlicht im BGBl. Teil II am 31.3.1955, ergaben.

Der Überleitungsvertrag

Dieser »Überleitungsvertrag« umfaßte ursprünglich 12 Teile, von denen in der Fassung vom 23.10.1954 die Teile II, VIII und XI als bereits gestrichen ausgewiesen sind und dieser Vertragstext zu jenem Zeitpunkt so noch 9 Teile mit insgesamt 83 Artikeln und 224 Abschnitten fortgeltender Bestimmungen der Alliierten enthielt. Solange er galt (also bis September 1990), konnte überhaupt nicht von einer Souveränität der Bundesrepublik Deutschland gesprochen werden.

Die Politiker und die Medien, die über Jahrzehnte den Staatsbürgern und Wählern der BRD eine solche Souveränität suggerierten, handelten wider besseres Wissen oder ohne Kenntnis dieses Vertrages.

Zur Gewährung einer vollen Souveränität war dieser »Überleitungsvertrag« mit seinen alliierten Vorschriften infolge des »Zwei-plus-Vier-Vertrages« also aufzuheben.

Eine seltsame »Vereinbarung … «

Dazu diente die »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehung der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)«, veröffentlicht als Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seite 1386 ff.

Hierin wird in Punkt 1 bestimmt, daß die alliierten Bestimmungen suspendiert werden und nun außer Kraft treten – doch vorbehaltlich der Festlegungen des Punktes 3. Und hier ist nun das Erstaunliche zu lesen:

»3. Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:ERSTER TEIL: Artikel 1, Absatz 1, Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3, 4 und 5, Artikel 2, Absatz 1, Artikel 3, Absätze 2 und 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7, Absatz 1, Artikel 8DRITTER TEIL: Artikel 3, Absatz 5, Buchstabe a des Anhangs, Artikel 6, Absatz 3 des Anhangs

SECHSTER TEIL: Artikel 3, Absätze 1 und 3

SIEBENTER TEIL: Artikel 1 und Artikel 2

NEUNTER TEIL: Artikel 1

ZEHNTER TEIL: Artikel 4«

Doch damit noch nicht genug:

Zusätzlich zu dieser detaillierten Festschreibung, welche Teile des Überleitungsvertrages von 1954 in Kraft bleiben, wird in der »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 …« (BGBl. 1990, Teil II, S. 1386 ff) in Ziffer 4 c festgelegt, daß die in Ziffer 1 dieser »Vereinbarung« zugestandene Suspendierung der übrigen Teile des Überleitungsvertrages deutscherseits die weitere Erfüllung bestimmter Festlegungen »nicht beeinträchtigt«.

Mit welchem Recht spricht man von einer »Suspendierung« des Überleitungsvertrages von 1954, wenn in der hier zitierten »Vereinbarung vom 27./28. September 1990 … «(siehe oben) festgelegt wird, daß er in seinen grundsätzlichen Bestimmungen fortgilt?

Nehmen wir als Beispiel aus den oben zitierten Bestimmungen, die in Kraft bleiben, aus dem ERSTEN TEIL den Artikel 2, Absatz 1.

Dieser Artikel des Überleitungsvertrages von 1954 lautet:

»Alle Rechte und Verpflichtungen, die durch gesetzgeberische, gerichtliche oder Verwaltungsmaßnahmen der alliierten Behörden oder aufgrund solcher Maßnahmen begründet oder festgestellt worden sind, sind und bleiben in jeder Hinsicht nach deutschem Recht in Kraft, ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind.Diese Rechte und Verpflichtungen unterliegen ohne Diskriminierung denselben künftigen gesetzgeberischen, gerichtlichen und Verwaltungsmaßnahmen wie gleichartige, nach innerstaatlichem deutschem Recht begründete oder festgestellte Rechte und Verpflichtungen.«

Also gelten doch ganz offenbar grundsätzliche Bestimmungen des Besatzungsrechts auch weiterhin!

Denn das heißt doch ganz klar und unzweifelhaft, daß bestimmte bisher im Rahmen des früheren Besatzungsrechts seitens der Alliierten festgelegten Entscheidungen für Deutschland fortgelten, ohne Rücksicht darauf, ob sie mit dem deutschen Rechtssystem vereinbar sind oder nicht. Und das bedeutet, daß sich die deutsche Politik für alle Zukunft daran auszurichten und zu halten hat.

Die ausdrückliche Festschreibung der Fortgeltung des hier zitierten und der anderen aufgezählten Artikel des Überleitungsvertrages belegt, daß die Bundesrepublik offenkundig weiterhin den zeitlich unbegrenzt ergangenen Bestimmungen des früheren Besatzungsrechts unterworfen ist.

Berlin bis heute unter Sonderstatus

Doch das ist immer noch nicht alles: Es ist die Existenz eines weiteren Vertrages festzustellen, mit dem Titel: »Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin«.

Dieser Vertrag vom 25.9.1990 ist zu finden im Bundesgesetzblatt 1990, Teil II, Seiten 1274 ff.

Parallel zur obigen Vereinbarung vom 27./28. September 1990 ist also ein gleichartiger Vertrag zusätzlich und gesondert für Berlin abgeschlossen worden.
Daß es sich hierbei um einen Parallelvertrag handelt, beweist die wörtliche Übereinstimmung des Artikels 2, hier nur mit dem Einschub »in Bezug auf Berlin«.

Der Abschluß zweier gleichgelagerter Verträge – einerseits für die Bundesrepublik Deutschland und andererseits für Berlin – kann nicht anders interpretiert werden, als daß von alliierter Seite der Sonderstatus von Berlin gegenüber dem übrigen Bundesgebiet weiterhin aufrechterhalten und festgeschrieben worden ist.

Ist Berlin also die Hauptstadt der Bundesrepublik, ohne gemäß fortgeltenden Bestimmungen der ehemaligen Siegermächte und angesichts getrennter »Vereinbarungen« und »Übereinkommen« ihr rechtlicher und politischer Bestandteil zu sein?

Aus all diesen Verträgen und Vorgängen ergeben sich so wesentliche Fragen für den völkerrechtlichen Status der Bundesrepublik Deutschlands und Berlins, daß sie dringend einer Klärung bedürfen!

Leben wir heute, 56 Jahre nach Kriegsende, noch immer unter fortgeltenden Bestimmungen früheren Besatzungsrechts der ehemaligen Siegermächte?

Wird hierdurch zwangsläufig die deutsche Politik mehr oder weniger fremdgeprägt, zumal Berlin unter einem verdeckt fortdauernden Sonderstatus steht?

Die deutschen Vertreter bei den »Zwei-plus-Vier«-Verhandlungen werden dies sicher nicht gewünscht haben, da man doch davon ausgehen muß, daß sie in deutschem Interesse handelten.

Also müssen die ehemaligen Siegermächte die Fortgeltung der 1954 ergangenen Bestimmungen gefordert haben.

Wäre dies aber nicht ein klarer Verstoß gegen geltendes internationales Recht, z.B. gegen den »Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte« vom 16.12.1966, worin in Teil I, Artikel 1 (1) ausdrücklich verankert ist:

»Alle Völker haben das Recht auf Selbstbestimmung«?

Liegt hier das Geheimnis unerklärlicher Politik?

Haben wir in all diesen Unklarheiten und Unstimmigkeiten die sonst unverständlichen Ursachen für politische Entscheidungen zu suchen, die eindeutig dem Mehrheitswillen des Volkes widersprechen, wie zum Beispiel

  • die jeden Sachverstand und den Volkswillen mißachtende Aufgabe der Deutschen Mark zugunsten des EURO, dessen Stabilitätskriterien zunehmend aufgeweicht werden und der nach den Worten Allan Greenspans keinen Bestand haben wird?
  • die EU-Osterweiterung mit unabsehbaren Risiken für die politischen, wirtschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Folgen?
  • den Umbau der Bundeswehr von einer Verteidigungsarmee zu einer weltweit einsetzbaren Eingreiftruppe unter NATO- oder UNO-Kommando?
  • die sofort nach dem 11.9.2001 erfolgte »uneingeschränkte« Solidaritätserklärung mit den USA und ihren geostrategischen Zielen und damit die eigene Gefährdung durch die Zusage von Kampfbeteiligungen?

All dies und auch die Fortgeltung der UNO-Feindstaatenklauseln bis heute zeigen, daß wir entgegen den offiziellen politischen Verlautbarungen auf den Abschluß eines all dies beendenden Friedensvertrages keinesfalls verzichten können.

Dies folgt auch aus den Bestimmungen des Überleitungsvertrages von 1954, die nach dem Vertrag vom 27./28. September 1990 ausdrücklich als in Kraft bleibend bezeichnet werden. So beginnt beispielsweise der fortgeltende NEUNTE TEIL, Artikel 1 mit den Worten:

»Vorbehaltlich … einer Friedensregelung mit Deutschland … «

»Vorbehaltlich der Bestimmungen einer Friedensregelung mit Deutschland dürfen deutsche Staatsangehörige, die der Herrschaftsgewalt der Bundesrepublik unterliegen, gegen die Staaten, welche die Erklärung der Vereinten Nationen vom 1. Januar 1942 unterzeichnet haben oder ihr beigetreten sind oder mit Deutschland im Kriegszustand waren oder in Artikel 5 des Fünften Teils dieses Vertrages genannt sind, sowie gegen deren Staatsangehörige keine Ansprüche irgendwelcher Art erheben wegen Maßnahmen, welche von den Regierungen dieser Staaten oder mit ihrer Ermächtigung in der Zeit zwischen dem 1. September 1939 und dem 5. Juni 1945 wegen des in Europa bestehenden Kriegszustandes getroffen worden sind; auch darf niemand derartige Ansprüche vor einem Gericht in der Bundesrepublik geltend machen.«

Ein weiteres Beispiel:

Im SECHSTEN TEIL, Artikel 3, Absätze 1 und 3 des Überleitungsvertrages von 1954, der ausdrücklich in Kraft bleibt, heißt es:

»(1) Die Bundesrepublik wird in Zukunft keine Einwendungen gegen die Maßnahmen erheben, die gegen das deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen durchgeführt worden sind oder werden sollen, das beschlagnahmt worden ist für Zwecke der Reparation oder Restitution oder auf Grund des Kriegszustandes oder auf Grund von Abkommen, die die Drei Mächte mit anderen alliierten Staaten, neutralen Staaten oder ehemaligen Bundesgenossen Deutschlands geschlossen haben oder schließen werden.«

»(3) Ansprüche und Klagen gegen Personen, die aufgrund der in Absatz (1) und (2) dieses Artikels bezeichneten Maßnahmen Eigentum erworben oder übertragen haben, sowie Ansprüche und Klagen gegen internationale Organisationen, ausländische Regierungen oder Personen, die auf Anweisung dieser Organisationen oder Regierungen gehandelt haben, werden nicht zugelassen.«

Rechtlos gegen alliiertes Unrecht und ohne Friedensregelung

»Ansprüche und Klagen … werden nicht zugelassen.«

Diese Festlegungen bedeuten, daß sich die ehemaligen Siegermächte hiermit außerhalb jeder Rechtsverfolgung stellen, sie also für eigene terrorartige Kriegshandlungen, für die man bei den Nürnberger Prozessen Deutsche zur Rechenschaft gezogen hat und bis heute strafverfolgt, niemals angeklagt werden dürfen, – denken wir nur an die höllenhaften Infernos der Flächenbombardierungen deutscher Städte wie Dresden mit Hunderttausenden von Opfern unschuldiger Flüchtlinge, Frauen und Kinder unmittelbar vor Kriegsende oder den millionenfachen Tod deutscher Soldaten und Vertriebener nach Kriegsende.

Besondere Aufmerksamkeit verdient jedoch die oben zitierte Formulierung am Ende des Artikels 3, Absatz 1:

» … geschlossen haben oder schließen werden«.

Dies heißt nichts anderes, als daß die Siegermächte auch heute noch und für die Zukunft zeitlich unbegrenzt deutsche Auslands- oder sonstige Vermögen zum Zwecke von Reparationen, Restitutionen oder aus anderen Kriegsgründen beschlagnahmen und sich aneignen dürfen und sogar das Recht haben, hierzu auch in Zukunft noch spezielle Abkommen zu treffen. In Artikel 1, Satz 1 wird ausdrücklich festgeschrieben: »Die Bundesrepublik wird keine Einwendungen erheben … «.

Es ist wohl nicht davon auszugehen, daß es bei der Revision des Überleitungsvertrages einfach vergessen und übersehen wurde, solche Formulierungen zu streichen.

Deutschland gilt völkerrechtlich nach UNO-Satzung nach wie vor als »Feindstaat«

Gleiches gilt übrigens auch für die nach wie vor gültigen »Feindstaatenklauseln« (Artikel 53 und 107) der UNO-Charta, die es den Siegern des Zweiten Weltkrieges bis heute erlauben, auch ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates »Zwangsmaßnahmen« gegen die Feindstaaten zu ergreifen, also gegen Deutschland.

Wann sollen wir die seit einem halben Jahrhundert überfällige Friedensregelung denn endlich erhalten?

Wo finden wir hierzu einen Vertragspartner für die deutsche Seite, wenn gemäß Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 31.7.1973 das Deutsche Reich 1945 nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland kein Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches ist? In den Entscheidungsgründen des bis heute nicht aufgehobenen Urteils heißt es dort (2 BvF 1/73):

»Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; ( …). Das Deutsche Reich existiert fort, besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig. (…) Mit der Errichtung der BRD wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert. Die BRD ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches (…). Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den „Geltungsbereich des GG.«

Dieses Urteil gilt ganz unzweifelhaft auch für die BRD nach der Vereinigung von Mittel- und Westdeutschland, weil der „Geltungsbereich des GG“ eben nicht das Deutsche Reich umfaßt.

Offene Fragen …

Existiert das Deutsche Reich fort, ist auch seine Verfassung, die Reichsverfassung von 1919, nach wie vor gültig, wenn auch zur Zeit überlagert vom Grundgesetz, weil das Deutsche Reich eben »nicht handlungsfähig« ist.

Wer also ist nun völkerrechtlich befugt, den überfälligen Friedensvertrag für die deutsche Seite zu unterschreiben?

Das »Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland« (so die offizielle Bezeichnung) ist zum anderen keine Verfassung »der« Bundesrepublik, sondern ein Nachkriegsprovisorium, geschaffen unter der Oberhoheit der ehemaligen Siegerstaaten »für« die BRD.

So fehlen ihm die Zustimmung des deutschen Volkes und jedwede plebiszitären Elemente.

Die grundlegende demokratische Forderung »Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus« (Artikel 20 (2) GG) erschöpft sich in der Erlaubnis, alle vier bis fünf Jahre zur Wahl gehen zu dürfen, ohne die dann durchgeführte Politik in irgendeiner Weise korrigierend beeinflussen zu können.

Das gilt insbesondere für existenzielle Fragen wie die Aufgabe von Hoheits- und Selbstbestimmungsrechten an die EU, für die Abschaffung der DM und andere Entscheidungen, bei denen der Mehrheitswille der Bürger übergangen und versucht wird, durch millionenschwere Werbekampagnen den Widerstand der Bürger zu brechen.

Wann endlich werden wir die Möglichkeit haben, über eine uns im Grundgesetz Artikel 146 zugesicherte eigene Verfassung zu entscheiden, die dem Bürger ein wahrhaftiges und absolutes, uneingeschränktes Bestimmungsrecht garantieren sollte, wie in unserem Schweizer Nachbarland?

Wann wird hierfür eine Deutsche Nationalversammlung einberufen?

Wäre das nicht die vornehmste Aufgabe des über allen Parteien stehen sollenden Herrn Bundespräsidenten, endlich tätig zu werden? Jeder sich für unser Volk noch verantwortungsbewußt fühlende Bürger würde hierbei gern mitwirken.

Wann endlich können wir in freier Entscheidung über unsere Verfassung entscheiden?

Der Artikel 146 des im Jahre 1949 unter westalliierter Oberhoheit für die Bundesrepublik geschaffene Grundgesetzes lautete bis zum Inkrafttreten des Einigungsvertrages am 31.8.1990 wie folgt:

»Dieses Grundgesetz verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«

Mit Bekanntmachung im Bundesgesetzblatt Teil II vom 23.9.1990, Seite 885 ff, wurde dieser Artikel wie folgt geändert:

»Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.«

Da die Einheit und Freiheit Deutschlands aber eben noch nicht vollendet worden ist, wie die aufgezeigten fortgeltenden Souveränitätsbeschränkungen beweisen, ergeben sich a) die staatsrechtliche Frage, ob und ab wann es denn überhaupt gilt und b) die bleibende Aufforderung an das deutsche Volk, in freier Entscheidung eine Verfassung zu beschließen, die allein die letzte, in freier Entscheidung gegebene Reichsverfassung von 1919 ablösen könnte.

Urteilen Sie selbst: Wie lange soll dieser friedensvertraglose und verfassungsrechtlich unbefriedigende Zustand noch andauern?

Hinweis: Den Wortlaut der in dieser Ausarbeitung genannten Verträge und der UNO-Feindstaatenklauseln können Sie gegen Kostenerstattung bei uns anfordern.

ViSdP: Hans-Peter Thietz, Zum Backhaus 6, 54552 Gefell.
Fax: 02692-931711. Weltnetz: Thietz@erde2000.de


Ob wohl u.a. folgendes etwas damit zu tun hat ?

Der Wirtschaftsredakteur einer führenden, konservativen Tageszeitung stellte den Aspekt weniger delikat dar: wir müssen „unser praktisches Monopol auf dem Sicherheitsmarkt“ ausbeuten, „um es als Druckmittel für Gelder und ökonomische Zugeständnisse von Seiten der Deutschen und Japaner zu gebrauchen“ (William Neikirk, Chicago Tribune, 9. September). Die USA haben „den westlichen Sicherheitsmarkt monopolisiert“ und werden demzufolge „die mietbaren Weltpolizisten“, die Phrase „mietbarer Schläger“ wäre vielleicht zutreffender, aber auch weniger ansprechend. Einige würden uns „Hessians“ nennen, fährt er fort, aber „das ist schrecklich erniedrigend für stolze, wohltrainierte, – finanzierte und –respektierte Truppen“; und was auch immer m. sage, „so sollten wir doch fähig sein mit unseren Fäusten auf einige Tische“ in Deutschland und Japan „zu schlagen“ und „einen fairen Preis für unsere beträchtlichen Leistungen zu verlangen“ indem wir unsere Konkurrenten dazu auffordern „unsere Wertpapiere zu niedrigen Tarifen zu kaufen oder den Dollar aufzupeppeln, oder noch besser wäre es, wenn sie direkt in die Kassen des Finanzministers zahlen“. „Wir könnten unsere Rolle“ als Vollstrecker „auch ändern“ schlußfolgert Neikirk, „aber mit ihr ging ein Großteil unserer Kontrolle über das Weltwirtschaftssystem verloren“.

Quelle und Kommentare:

http://www.aufdemstundenplan.de/ausgaben/top/32.htm

Russland öffnet die Archive: Die Geschichte des 2. Weltkriegs muss neu geschrieben werden !

Von Anja Zwetkowa

Ich reagiere im Namen von freien Journalisten in Russland auf Anfragen aus Frankreich und Deutschland, die in den letzten Wochen in verschiedenen russischen Medien und Internetportalen eingegangen sind:

„Warum öffnet Russland nicht die Archive und bringt die Lügen über den 2. Weltkrieg zum Einsturz?“

Dazu müssen ein paar erklärende Worte zur Lage gefunden werden: Da der Krieg gegen Russland immer näher rückt, wird Präsident Putin und der russische Staat alles unternehmen, um eine nicht-militärische Lösung herbei zu führen. Und nachdem die Menschen in Westeuropa, selbst Opfer einer vor allem amerikanisierten Umerziehung seit Jahrzehnten, den Anti-Russland-Parolen auf den Leim gehen, fragt sich natürlich auch Russland, warum das so ist. Der Urknall der Umerziehung war die Beladung der West-Europäer mit der immer währenden Schuld; die Behauptung,

„die Deutschen“ hätten den Krieg entfesselt und unsägliche Verbrechen begangen.

Nun hat Präsident Putin nicht erst einmal zu einer kritischen Betrachtung der heute veröffentlichten Meinung im Bezug auf die Zeitgeschichte hingewiesen. Besonders erwähnenswert scheint seine Rede anlässlich des Polenbesuchs im Jahr 2009, wo der Präsident unmissverständlich davor warnte, weiterhin „nur einer Seite Schuld zuzuschieben“.

Denn Russland hätte gerne ein friedliches und souveränes Deutschland als Partner. Und weil Friede und Souveränität nur dann möglich sind, wenn ein Staat frei ist, muss Deutschland die US-Besatzung abschütteln. Und dies wird wiederum nur gelingen, wenn das deutsche Selbstvertrauen wieder hergestellt ist. Und dies geht nur, indem man eine Neubewertung der Geschichte – explizit der Geschichte des Zweiten Weltkrieges – vornimmt.

Warum öffnet Russland nicht einfach die Archive? Antwort: Wer würde denn diesem bösen Russland glauben!? Verstand es das deutsche Volk die ausgestreckte Hand des iranischen Präsidenten Mahmud Ahmadinedschad zu nehmen; oder folgte man der Hetze der BILD-Zeitung gegen „den Irren aus Teheran“?

Glaubt die westliche Öffentlichkeit, geblendet durch ihre Medien, ohnedies, dass Putin das absolut Böse verkörpern würde, so würde es den westlichen Medien eine Freude sein, Putin jetzt für geisteskrank zu erklären, wenn er geschichtliche Dogmen widerlegen würde. Denn eine dokumentierte Widerlegung zählt in Westeuropa nichts – von den USA ganz zu schweigen.

Die Lügen des Westens sind hundertfach dokumentiert. Sogar die Lügen für Kriege in der Jetztzeit – etwa die erfundenen „Massenvernichtungswaffen“ im Irak. Warum sollten Franzosen und Deutsche zur Revolution schreiten, für einen Krieg der 70 Jahre vergangen ist, wenn sie nicht einmal wegen der Lügen für ein paar Jahre alte Kriege auf die Barikaden steigen? Doch die UNO schweigt und die europäischen Völker rebellieren nicht gegen ihre Zwingherren in den Parlamenten und Medienhäusern.

Aber, und das auch betonte Präsident Putin in seiner historischen Rede in Polen, „das gegenseitige Vertrauen ist wichtig“. Und gerade die aktuelle Situation erinnert an historische Parallelen. Und hier soll erst gar nicht auf den Anschluss der Krim eingegangen werden – viel wichtiger ist die heutige Hetze der USA zu einem Krieg.

Jede Lüge ist gut, wenn sie die amerikanische Öffentlichkeit zum Krieg hetzt. Jede Lüge ist gut, wenn sie den Plan Washingtons unterstützt, Westeuropa und die USA in einen Krieg zu führen, der die USA vor dem wirtschaftlichen Dollar-Kollaps retten kann. Denn die Schuldenblase wird platzen – es sei denn, die USA schaffen es, vorher in einen Krieg zu schreiten.

Die Verschuldung der USA war vor ihrem Eintritt in den Zweiten Weltkrieg ähnlich hoch wie heute. Und auch damals wurde das Dollarmonopol nur durch Pearl Harbour gerettet.

Empfangen Sie Nachrichten aus Russland? Kennen Sie russische Videoberichte? Sie sollten sich umsehen. Denn das russische Volk weiß dies längst. Russland weiß, dass ein Krieg gegen die USA von der Hitler-Regierung nicht gewünscht war. Im Gegenteil. Und wir wissen, warum die USA so ungeduldig waren, in einen Krieg einzutreten. Es sind die selben Gründe wie heute: Weil sie bankrott sind und die Welt mit Falschgeld erpresst haben und den Tag des jüngsten Gerichts fürchten. Zu Recht! Und weil sie immer davon profitiert haben, wenn sich die Völker Russlands und Deutschlands gegeneinander hetzen ließen.

Wir werden portionsweise diese Wahrheiten belegen und dokumentieren und weit verbreiten. Es liegt an Westeuropa diese Informationen zu verwerten. Denn nur wenn ein Volk aus eigener Kraft fähig ist die Fremdherrschaft abzuschütteln, ist es wert zu leben. Diese Überzeugung teilen auch wir – wir können nur die Hände reichen, um dem Weltfeind den Kampf anzusagen, der erst ruhen würde, wenn aus der Erde eine Wüste geworden ist.

Anja Zwetkowa ist freie russische Journalistin und derzeit im Raum Donezk im Reportereinsatz. Dank an Serguei von Novorossia für die Vermittlung. Übersetzung von freies-oesterreich.net; Verbreitung mit Quellenangabe erlaubt und erwünscht.

Repost vom 17. Sep 2014 – BRD-Schwindel

Quelle: Nicht mehr Verfügbar

http://freies-oesterreich.net/2014/09/17/russland-oeffnet-die-archive-die-geschichte-des-2-weltkriegs-muss-neu-geschrieben-werden/

Schuldtitel von „Finanzämtern“ und „Jobcentern“ unrecht !

von GoMoPa

Finanzämter und Jobcenter treiben uferlos Steuerschulden oder Rückforderungen ein, ohne den üblichen Weg eines Gläubigers zu beschreiten.

Sie machen sich nicht erst die Mühe und beantragen bei Gericht einen Mahnbescheid und nötigenfalls einen Vollstreckungsbescheid. Sie erstreiten auch keinen Schuldtitel. Und warten auch nicht, bis der Gerichtsvollzieher die Schulden eintreibt.

Finanzämter und Jobcenter unterlaufen einfach das Richterprivileg und spielen selbst Richter in eigener Sache. Ihre Rückforderung ist kein Mahnschreiben, sondern gleich ein vollstreckbarer Schuldtitel, der ohne ein Verfahren sofort für 30 Jahre gilt.

Der Trick, warum Finanzämter oder Jobcenter sich dieses Sonderrecht herausnehmen, besteht darin, dass sie die Schuld als „öffentliche Geldforderung“ titulieren.

Dazu geben sich Finanzämter oder Jobcenter als öffentlich-rechtliche Körperschaften oder einfach als staatliche Behörden aus.

„Aber das sind sie nicht“, sagt der Fachanwalt für Zwangsvollstreckungen und Steuerstrafsachen Lutz Schaefer (68) aus Riegenroth in Rheinland-Pfalz dem Finanznachrichtendienst GoMoPa.net: Und bringt auch gleich den Beweis.

In Wirtschaftsdatenbanken stehen Finanzämter oder wie hier das Jobcenter Koblenz als Firmen

„Jeder kann das selbst überprüfen. Gehen Sie mal auf die Seite UPIK.de der Wirtschaftsauskunftei Bisnode D&B Deutschland GmbH aus Darmstadt und geben dort Ihr Finanzamt oder Jobcenter ein“, fordert Anwalt Schaefer GoMoPa.net auf. „Was erscheint dann?“

GoMoPa.net folgt der Anweisung und gibt mal das Jobcenter Koblenz in Rheinland-Pfalz ein. Und da steht es tatsächlich Schwarz auf Weiß:

Das Jobcenter (dasselbe passiert auch beim Finanzamt) ist gar keine staatliche Behörde oder öffentlich-rechtliche Körperschaft. Das Jobcenter (oder auch Finanzamt) ist schlicht und ergreifend eine private Firma.

Der eingetragene offizielle Name der Firma lautet in unserem Fall: Bundesagentur für Arbeit.

Das Jobcenter Stadt Koblenz erscheint als Unternehmensteil.

Die Adresse des Jobcenters ist auch kein Amtssitz, sondern lediglich ein Geschäftssitz.

Dennoch schickte dieses private Unternehmen einem Selbständigen aus Koblenz eine sofort vollstreckbare Forderung über fast 1.500 Euro. Der Selbständige konnte sich die hohe Rückzahlungssumme nicht erklären.

Als der Selbständige vom Jobcenter wissen wollte, wie die Summe genau zustande kommt, habe es keinerlei Aufklärung gegeben, sondern das Jobcenter beauftragte das Hauptzollamt Koblenz und ein externes Inkassobüro mit der Eintreibung der angeblich „öffentlichen Geldforderung“.

Rechtsanwalt Schaefer, der den Selbstständigen vertritt, stoppte die selbsttitulierte Forderung des Jobcenters mit Hilfe der schnellsten und kürzesten Klage im deutschen Recht: Schaefer reichte am 27. August 2013 beim Amtsgericht Koblenz eine negative Feststellungsklage ein.

Begründung: Das Jobcenter habe zur Selbsttitulierung gar kein Recht. Außerdem müsse es die Forderung nachvollziehbar herleiten und begründen.

Schaefer schrieb in seiner negativen Feststellungklage zur Begründung unter anderem dem Amtsgericht Koblenz:

Zitat:

Es handelt sich demnach um eine privatrechtliche Forderung, die keiner Selbsttitulierung zugänglich ist und daher auch nicht vollstreckt werden kann. Es rechtfertigen sich daher der Einstellungsantrag sowie der gewählte Rechtsweg zu den ordentlichen Zivilgerichten.
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Um diese Streitfrage weiter zu beleuchten, wird vom Kläger noch ein weiteres Dokument vorgelegt. Es handelt sich um eine Antwort des Bundesinnenministeriums aus dem Jahre 2012 auf die Frage eines Bürgers zu seiner Staatsangehörigkeit. Dort wird als wesentliche Aussage folgendes mitgeteilt:
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Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes am 24. Mai 1949 konstituierte sich eine sowohl in territorialer Hinsicht als auch durch besatzungsrechtliche Vorgaben eingeschränkte deutsche Staatsgewalt unter dem Namen „Bundesrepublik Deutschland“ in den drei westlichen Besatzungszonen. Mit der Errichtung der Bundesrepublik Deutschland wurde jedoch kein neuer Staat gegründet, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert.“ […]
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Beweis: Schreiben BMI vom 30.03.2012
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An diese Situation und deren Handhabung erinnert das Märchen Des Kaisers neue Kleider, dass etwas nur funktioniert, solange jeder mitmacht, beziehungsweise mitmachen muss. Dies werden indes täglich weniger.
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Daraus erklärt sich auch nahtlos, dass mangels Staatlichkeit sämtliche Einrichtungen, die bisher als Behörden fungieren, lückenlos international als private Gesellschaften gelistet sind und damit auch dem Privatrecht unterliegen. Diese Feststellung ist zwar wegen der gravierenden Konsequenzen äußerst unerwünscht, entspricht jedoch den offensichtlichen Tatsachen.
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Insbesondere sind erfreuliche Ansätze in der Rechtsprechung gegen die nahezu uferlose Selbsttitulierung der scheinbar staatlichen Stellen vorhanden, die zusätzlich noch das Richterprivileg der Artikel 92 folgende, 101 Grundgesetz unterlaufen, um ihre oft mehr als dubiosen Forderungen durchzusetzen. Es ist an der Zeit, hiermit endgültig Schluss zu machen.

GoMoPa.net: Und haben Sie Erfolg?

Rechtsanwalt Schaefer: „Am Gericht herrscht Stillschweigen. Die Klage wurde beim Amtsgericht eingereicht, die Gerichtskosten sind bezahlt, ansonsten fehlt jeder Fortgang.“

GoMoPa.net: Ist das ein positives oder negatives Zeichen?

Rechtsanwalt Schaefer: „Das ist ein gutes Zeichen. Sie machen sich Gedanken. Insbesondere erfolgte bisher keine Monierung der sachlichen Zuständigkeit oder Verweisung von Amts wegen.“

Dennoch belässt es Rechtsanwalt Schaefer nicht bei der ersten Instanz. Er führt auch in eigener Sache eine Nichtzulassungsbeschwerde gegen ein Finanzamt vor dem Finanzhof, dem obersten deutschen Finanzgericht mit Sitz in München.

Rechtsanwalt Schaefer schrieb dem Finanzhof auszugsweise:

Zitat:

Im Schriftsatz vom 28. August 2013 wurde auf das vorgelegte Schreiben des BMI vom 30. März 2012 Bezug genommen, das davon ausgeht, dass das Deutsche Reich 1945 vollkommen unterging und danach, also auch nicht bei der Entgegennahme des Grundgesetzes von den Alliierten im Jahre 1949 ein neuer Staat gegründet wurde.
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Wie bereits ausgeführt, ist daher als grundlegende Frage zu klären, wer hier auf der Beklagtenseite von den Klägern sich staatliche Kompetenzen und Machtmittel anmaßt, um von den Klägern unter anderem Einkommensteuer festzusetzen und beizutreiben.
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Wenn es zutrifft, dass nach 1945 auf deutschem Boden kein neuer Staat gegründet wurde, dies war überhaupt nicht möglich, da nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts diese Position immer noch vom nicht untergegangenen Deutschen Reich innegehalten wird, dann kann der Beklagte logisch konsequent auch keine staatliche Stelle sein mit dem Recht auf Steuerbeitreibung.
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Bekanntlich hat das Bundesverfassungsgericht schon 1973 ausgeführt, dass das Deutsche Reich mangels Organen nicht handlungsfähig ist, demnach auch keine Finanzämter betreibt.

GoMoPa.net: Kommen Sie nun mit Ihrer negativen Feststellungklage gegen das Jobcenter Koblenz beim Amtsgericht Koblenz oder der Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Finanzamt beim Bundesfinanzhof durch, wäre es eine Sensation. Alle 30 Jahre geltenden selbstverfassten Schuldtitel von Finanzämtern oder Jobcentern wären doch anfechtbar, oder?

Rechtsanwalt Schaefer: „So ist es.“

Scherzend fügt er bezüglich des Bundesfinanzhofes hinzu: „Es werden noch Wetten entgegengenommen, wie die Entscheidung ausfallen wird.“

GoMoPa.net: Gibt es außer Ihnen noch einen Vorkämpfer gegen die Selbsttitulierungen von Finanzämtern und Jobcentern?

Rechtsanwalt Schaefer: „Nein, es ist unsere Erfindung, wir sind die ersten.“

GoMoPa.net: Herr Schaefer, wir danken für das Gespräch. Nun denn…

Quelle und Kommentare:

http://www.gomopa.net/print.php?paper=/Pressemitteilungen.html?id=1258#thumb

[#5Minuten] über Geld

Was ist eigentlich Geld? Viel wichtiger noch, wem gehört Geld und wie ist es mit unserer Wirtschaft verknüpft? Die Geschichte des Geldes ist lang, brutal, skrupellos und blutig. Leider wurde dieses Mittel pervertiert und zweckentfremdet. Ursprünglich war Geld als Tauschmittel gedacht, was tatsächlich eine gute und sinnvolle Idee gewesen ist. Allerdings haben es einige wenige geschafft, dieses Instrument zu privatisieren und zu korrumpieren um damit alle Menschen die davon betroffen sind, schamlos auszubeuten.

Fragen darf man stellen und MANN muss sie stellen !

von henrypaul

Fragen, die der Innenminister, das Kanzleramt, die Kanzlerin und der Bundespräsident sowie der Verfassungsgerichts-Präsident schlüssig und richtig – also der Wahrheit entsprechend beantworten müssen.

Der Internationale Gerichtshof stellte im Frühjahr 2012 sein Urteil vor, und dokumentierte die Bundesrepublik ist kein Staat. Nun wenn auch von den Vereinten Nationen derer Gerichtshof der IGH als Internationaler Gerichtshof in Den Haag – die BRD als Simultanstaat tituliert – ist ein Simultanstaat kein Völkerrechtssubjekt und nach Völkerrecht auch kein Staat – das transferiert zugleich, dass das Subjekt Germany weder Bundesrepublik Deutschland benennend – in den Vereinten Nationen, keine juristische weder rechtliche Grundlage hat, um gemäß der UN Charta in den Vereinten Nationen, ein UN Mitgliedstaat – in den Vereinten Nationen zu sein, weder noch im Sicherheitsrat Mitglied sein kann – die UN Charta untersagt. Desweiteren der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte im Jahre 2006 ein Urteil stellte – die Bundesrepublik Deutschland ist kein rechtswirksamer Staat – das Subjekt BRD ist seit 17.7.1949 erloschen, und daraus nur eine NGO wurde.

FRAGE 1: Entspricht das den Tatsachen oder nicht?

SCHACHTSCHNEIDER ESSAY VOM 27.03.2012 – EIN STAAT OHNE LEGITIMATION

http://www.welt.de/welt_print/article779393/Ein-Staat-ohne-Legitimation.html

Was die nicht alles löschen 😉

BRD mit ihrer Etablierung am 07.09.1949 noch am 03.10.1990 Staat wurde.

Frage 2: Hat der Staatsrechtler Recht oder Unrecht?

Im Rahmen der 102. Tagung des Menschenrechts Komitees der Vereinten Nationen, am 11. – 29. Juli 2011 in Genf hat die Abteilung Menschenrechte der Vereinten Nationen klipp und klar entschieden, daß insbesondere das Bestreiten des Holocaust als zu schützendes  Rechtsgut  der freien Meinungsäußerung gelten müsse und nicht verfolgt werden dürfe! Das Komitee fasste für alle Unterzeichnerstaaten der UN-Menschenrechtskonvention, hat 2011 folgenden verbindlichen Beschluss der Staaten und ihrer Organe rechtswirksam vorgestellt: Gesetze, welche den Ausdruck von Meinungen zu historischen Fakten unter Strafe stellen, sind unvereinbar mit den Verpflichtungen, welche die Konvention den Unterzeichnerstaaten hinsichtlich der Respektierung der Meinungs- und Meinungsäußerungsfreiheit auferlegt. Die Konvention erlaubt kein allgemeines Verbot des Ausdrucks einer irrtümlichen Meinung oder einer unrichtigen Interpretation vergangener Geschehnisse.”  (Absatz 49., CCPR/C/GC/34) Für Merkel-Deutschland bedeutet dies sowohl auch heute, daß das 1984 unter dem BRD Bundesminister Engelhard eingeführte “Gesetz gegen die Auschwitzlüge” durch Neufassung des Paragraphen 130 nunmehr Makulatur ist. Es verstößt gegen grundlegendes Menschenrecht!

Frage 3: Entspricht dies den Tatsachen oder nicht?

Hessen ist Staat und nicht zur BRD zugehört, hierin die ECB EZB in Hessen gelegen, beide Subjekte in der US Besatzungszone der US Besatzungsmacht seit 1945 heraus auch die Frankfurter Banken unterstellt…

…dass das Subjekt BRD – Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist.

Int. Court of Justice [ICJ] implicitly acknowledged that the subject of Federal Republic of Germany is not a country

http://www.icj-cij.org/docket/files/143/16883.pdf

http://www.icj-cij.org/docket/files/143/16897.pdf

Frage 4: Ist diese Behauptung richtig oder falsch?

5. Am 25. Juli 2012 hat das sogenannte „Bundesverfassungsgericht“ (Bundesgrundgesetzgericht) alle bisherigen Bundestagswahlen für nichtig und ungültig erklärt. Erkannt und festgestellt wurde auch, daß es eine „Bundesrepublik Deutschland“ in der gegründeten Form schon seit 1956 nicht mehr gibt.

Frage 5: Stimmt das oder stimmt das nicht?

Das heisst nunmehr, ab dem 30. November 2007 gilt kein Gerichtsverfassungsgesetz, keine Zivilprozeßordnung (ZPO), keine Strafprozeßordnung   (StPO) und das Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG) nur noch im Rahmen des Geltungsbereiches (§ 5 auf Schiffen und Flugzeugen).

Es wurden mit dem 30. November 2007 viele weitere Gesetze aufgehoben. Alle Gesetze die keinen Geltungsbereich haben, kein Vorschaltgesetz haben oder gegen das Zitiergebot Artikel 19 Grundgesetz (GG) verstossen sind in die Zukunft von Haus aus nichtig, urteilte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 1953

Frage 6: Ist dies den Tatsachen entsprechend?

Das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG), die Zivilprozessordnung (ZPO), die Finanzgerichtsordnung (FGO), das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG), die Abgabenordnung 1977 (AO 1977) sowie das Umsatzsteuergesetz (UStG) sind ungültig, weil sie insbesondere, alle zitierpflichtige Gesetze im Sinne des Art. 19 Abs. 1 GG sind.

Alle diese einfachen Gesetze greifen in zitierpflichtige Grundrechte, Freiheitsgrundrechte gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 1 GG ein. Wenn einfache Gesetze in zitierpflichtige Freiheitsgrundrechte eingreifen, dann müssen diese einfachen Gesetze gemäß Art. 19 Abs. 1 Satz 2 GG das jeweilige einzuschränkende Freiheitsgrundrecht namentlich unter Angabe des Artikels im Gesetz nennen. Wobei unabhängig vom Zitiergebot nunmehr beim GVG und der ZPO auch noch die Vorschaltgesetze gestrichen wurden. Das heisst, bis auf das Schiedsgericht in der Arbeitsgerichtsbarkeit (AHK-Befehl NR. 35), sind somit völkerrechtlich seit dem 30. November 2007 alle Gerichte in der Bundesrepublik Deutschland (Treuhandverwaltung der Alliierten) aufgehoben.

Frage 7: Ist dieser juristische Tatbestand wahr oder nicht wahr?

„Das Bundesverfassungsgericht hat in ständiger Rechtsprechung festgestellt, dass das Völkerrechtssubjekt „Deutsches Reich“ nicht untergegangen und die Bundesrepublik Deutschland nicht sein Rechtsnachfolger, sondern mit ihm als Völkerrechtssubjekt identisch ist (BVerfGE 36, S. 1, 16; vgl. auch BVerfGE 77, S. 137, 155).“

Frage 8: Stimmt das oder stimmt das nicht?

Der Abgeordnete Carlo Schmid, einer der Gründerväter der BRD, sagte im Parlamentarischen Rat am 8. September 1948 folgendes:

“Wir haben unter Bestätigung der Alliierten Vorbehalte, dass Grundgesetz zur Organisation der heute freigegebenen Hoheitsbefugnisse des deutschen Volkes in einem Teile Deutschlands zu beraten und zu beschließen. Wir haben nicht die Verfassung Deutschlands oder Westdeutschlands zu machen. Wir haben keinen Staat zu errichten.

Frage 9: Stimmt das oder stimmt das nicht?

Zitat von Horst Karl August Lummert, jüdischer Publizist(1931 – 2010):

“ […] da das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland dem militärisch wehrlosen Deutschen Volk von den westlichen Siegermächten unter Verletzung allgemein anerkannter Grundsätze des Völkerrechts, insbesondere unter Missachtung von Art. 43 der Haager Landkriegsordnung (HLKO), aufgezwungen worden ist; das Grundgesetz aus diesem Grunde lediglich ein Besatzungsstatut ist, das als der Herrschaftswille der Siegermächte für Bürger des Deutschen Reichs ohne Rechtsverbindlichkeit ist; […]

[…] die Bundesrepublik Deutschland kein Staat ist, sondern nur die Organisationsform einer Modalität der Fremdherrschaft (OMF) über das Deutsche Volk, mithin ein Organ der Besatzungsmacht; das Verhältnis der OMF-Bundesrepublik Deutschland zum Deutschen Reich kein innerstaatsrechtliches, sondern ein völkerrechtliches Rechtsverhältnis zwischen Besatzungsmacht und besiegtem Kriegsgegner ist….

Frage 10: Entspricht dies dem Völkerrecht oder nicht?

“Wir sind keine Mandanten des deutschen Volkes, wir haben den Auftrag von den Alliierten.”

Zitat Konrad Adenauer von 1949 bis 1963 erster Bundeskanzler der Bundesrepublik in Deutschland und von 1951 bis 1955 zugleich erster Bundesminister des Auswärtigen Amtes.

Frage 11: Hat er das gesagt, Ja oder nein?

Das Grundgesetz musste, nachdem es am 8. Mai 1949 vom Parlamentarischen Rat angenommen worden war, erst den Alliierten Militärgouverneuren zur Genehmigung vorgelegt werden, bevor es in Kraft treten konnte. …  Die Sonderrolle Berlins wird hier ebenfalls erwähnt:

„Ein dritter Vorbehalt betrifft die Beteiligung Groß-Berlins am Bund. Wir interpretieren den Inhalt der Artikel 23 (siehe Artikel 23 Grundgesetz vom 23. Mai 1949) und 144 (2) (siehe Artikel 144 Grundgesetz vom 23. Mai 1949) des Grundgesetzes dahin, dass er die Annahme unseres früheren Ersuchens darstellt, demzufolge Berlin keine abstimmungsberechtigte Mitgliedschaft im Bundestag oder Bundesrat erhalten und auch nicht durch den Bund regiert werden wird, dass es jedoch eine beschränkte Anzahl Vertreter zur Teilnahme an den Sitzungen dieser gesetzgebenden Körperschaften benennen darf.“

… In Artikel 23 war der Geltungsbereich des Grundgesetzes festgelegt und Artikel 144 regelte die Annahme des Grundgesetzes.

Am 23. Mai 1949 hat der Parlamentarische Rat, vertreten durch seinen Präsidenten, das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland ausgefertigt und verkündet. Es trat mit Ablauf des Tages seiner Verkündung in Kraft.

Dies war gemäß „Frankfurter Dokument“ Nr. 1 (Grundlinien für die Verfassung),die letzte Aufgabe des Parlamentarischen Rates woraufhin er mit dem „Genehmigungsschreiben der Militärgouverneure zum Grundgesetz“ vom 12. Mai 1949 unter Punkt 10 entsprechend aufgelöst wurde. Diese Aufgabe des Parlamentarischen Rates wurde auch in Artikel 145 (1) (siehe Artikel 145 Grundgesetz) des Grundgesetzes festgelegt.

Am 14. August 1949 erfolgen die ersten Bundestagwahlen.

Die konstituierenden Sitzungen des 1. Bundestages und des Bundesrates am 7. September 1949 werden als Gründung der „Bundesrepublik Deutschland“ betrachtet.

Theodor Heuss wird am 12. September 1949 durch die Bundesversammlung (Bundestagsabgeordnete + gleiche Anzahl Landtagsabgeordnete) zum ersten Bundespräsidenten gewählt.

Am 15. September 1949 wird Konrad Adenauer durch den Deutschen Bundestag zum ersten Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland gewählt. Adenauer stellt sein Ministerkabinett am 20. September 1949 vor, woraufhin das Besatzungsstatut am 21. September 1949 in Kraft tritt.

Frage 12: Entspricht diese Darstellung den Tatsachen oder nicht?

Gemäß dem Begleitschreiben zum Besatzungsstatut wurde hierzu von den Außenministern der 3 Westmächte unter anderem folgendes entschieden:

„… Mit der Errichtung der Deutschen Bundesrepublik werden die Militärregierungen als solche aufhören zu bestehen, und die Aufgaben der alliierten Behörden werden in der Weise aufgeteilt werden, dass die Überwachungsaufgaben von einem Hohen Kommissar und die militärischen Aufgaben von einem Oberbefehlshaber wahrgenommen werden. Die drei Hohen Kommissare werden zusammen eine Alliierte Hohe Kommission bilden …“

Die Alliierte Hohe Kommission hat ihre Arbeit am 21. September 1949 mit dem Inkrafttreten des Besatzungsstatuts aufgenommen.

Sie hat Gesetze, Befehle, Entscheidungen, Verordnungen und Direktiven erlassen, welche im Amtsblatt der Hohen Kommission veröffentlicht wurden.

Frage 13: Ist das so oder ist es nicht so?

Das Viermächte-Abkommen vom 3. September 1971 ist am 2. Juni 1972 durch das Viermächte-Schlussprotokoll (siehe Viermächte-Schlussprotokoll vom 3. Juni 1972) in Kraft gesetzt worden…. bestätigt das Bundesverfassungsgericht zudem den Sonderstatus Berlins (Gründe A. II 2):

Der Status Berlins bleibe vom Vertrag unberührt, schon deshalb, weil er durch die Viermächte-Vereinbarung fixiert sei, an der die Vertragsteile nichts zu ändern vermöchten.“ ….

Da die oberste Machtbefugnis immer noch bei den Alliierten liegt, sind ihre Entscheidungen bindend und können durch die Bundesverfassungsrichter nicht außer Kraft gesetzt werden. Gemäß Viermächte-Abkommen ist Berlin auch 1973 demnach kein Land der Bundesrepublik Deutschland und wird auch nicht von ihr regiert.

Frage 14: Ist dieser Tatbestand richtig oder nicht?

Die Rechtsprechnung des Bundesverfassungsgerichts kann die Entscheidungen der Alliierten nicht aufheben, sie ist diesen Entscheidungen untergeordnet.

Frage 15: Stimmt das oder stimmt das nicht?.

Der Nordatlantikvertrag (siehe NATO/OTAN) wurde am 4. April 1949 geschlossen und ist am 24. August 1949 in Kraft getreten. Die Unterzeichnerstaaten waren das Königreich Belgien, Kanada, das Königreich Dänemark, Frankreich, Island, Italien, das Großherzogtum Luxemburg, das Königreich der Niederlande, das Königreich Norwegen, Portugal, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland und die Vereinigten Staaten von Amerika.

!! Deutschland ist als Bestandteil der Pariser Verträge 1954 durch Protokoll vom 23. Oktober 1954 (in Kraft 5. Mai 1955) dem Nordatlantikvertrag beigetreten.

Frage 16: Entspricht das der Wahrheit, Ja oder Nein?

Am 21. Dezember 1972 schlossen die BRD und die DDR den „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“ (siehe „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik“), auch „Grundlagenvertrag“ genannt. Der Vertrag wurde am 20. Juni 1973 in Kraft gesetzt.

Frage 17: Stimmt das, ja oder Nein?

wg BVerfG-Urteil zum Grundlagenvertrag

„… dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist …“, und es  … besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation … nicht handlungsfähig.“ …

Die Bundesrepublik Deutschland ist also nicht „Rechtsnachfolger“ des Deutschen Reiches, sondern als Staat identisch mit dem Staat „Deutsches Reich“, in Bezug auf seine räumliche Ausdehnung allerdings „teilidentisch“ …

Ergo: Das Deutsche Reich existiert am 31. Juli 1973 immer noch. Es besitzt Rechtsfähigkeit, ist jedoch mangels Organisation handlungsunfähig … Das Deutsche Reich ist also auch später nicht untergegangen, das heißt es existiert am 31. Juni 1973 immer noch und besitzt nach wie vor seine Rechtsfähigkeit. Und die BRD ist nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches. … Die Weimarer Verfassung ist weiterhin die gültige Verfassung des Deutschen Reiches, wie dies wiederholt in der Rechtsprechung bestätigt wurde.

Frage 18: Ist diese Darstellung juristisch richtig oder falsch?

Das Deutsche Reich ist ein Staat, die Bundesrepublik hingegen ein durch die Alliierten genehmigtes besatzungsrechtliches Selbstverwaltungsinstrument für die drei westlichen Besatzungszonen.

Frage 19: Entspricht dies den Tatsachen, Ja oder Nein?

Zu den Verträgen von 1954 und die 2 plus 4 Verträge von 1990 sagte Gregor Gysi, Die Linke, in einer Fernsehsendung Anfang 2014:

“1954 wurden die Pariser Verträge beschlossen, die das Besatzungsstatut aufgehoben haben. Weil Konrad Adenauer seiner Bevölkerung zeigen wollte, damit ist jetzt Schluss. Die USA wollten aber fast gleiche Rechte behalten wie vorher. Deshalb sind Geheimabkommen geschlossen worden, und die sind nicht einmal beim 2 plus 4 Vertrag aufgekündigt worden. Und darauf basiert das Ganze, auch dass sie Drohnen losschicken und auch die Tätigkeit der Geheimdienste. Wir müssen diese Geheimverträge kündigen, um die völlige Souveränität wieder herzustellen!”

Frage 20: Ist diese Darlegung von Gysi richtig oder falsch?

Willy Brandt, von 1969 bis 1974 der vierte Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, sagte über das deutsche Bundesgesetz:

“Dieses Grundgesetz haben uns die Amerikaner, um es vorsichtig zu sagen, anempfohlen. Man könnte auch sagen, auferlegt.” – BUNTE, 14.2.1991. S.94.

Frage 21: Ist dieses Zitat richtig oder falsch?

Das Grundgesetz – nicht nur eine These der Völkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre! – geht davon aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch 1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmächte noch später untergegangen ist; das ergibt sich aus der Präambel, aus Art. 16, Art. 23, Art. 116 und Art. 146 GG  .

Das entspricht auch der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts, an der der Senat festhält. Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2, 2666 (277); 3, 288 (319f.); 5, 85 (126); 6. 309 (336, 363), besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation, insbesondere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfähig.

Im Grundgesetz ist auch die Auffassung vom gesamtdeutschen Staatsvolk und von der gesamtdeutschen Staatsgewalt „verankert“ (BVerfGE 2, 266 (277). Verantwortung für „Deutschland als Ganzes“ tragen – auch – die vier Mächte (BVerfGE 1, 351 (362 f., 367) … BRD beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den “Geltungsbereich des Grundgesetzes“ (vgl. BVerfGE 3, 288 (319f.); 6,309 (338, 363)), fühlt sich aber auch verantwortlich für das ganze Deutschland (vgl. Präambel des Grundgesetzes)

Frage 22: Sind diese Urteile rechtlich bindend oder nicht?

Die BRD-Kanzler, so Egon Bahr mit Zitaten von Willy Brandt, mussten gegenüber den Siegermächten, “einen Unterwerfungsbrief” unterzeichnen, der die im Grundgesetz und in Verträgen mit den Siegern formal festgestellte Souveränität der BRD wieder aufhob. Egon Bahr dazu 2009:

“Brandt war empört, dass man von ihm verlangte, “einen solchen Unterwerfungsbrief” zu unterschreiben. Schließlich sei er der Bundeskanzler gewählt und seinem Amtseid verpflichtet. Die Botschafter könnten ihn wohl kaum absetzen! Da musste er sich belehren lassen … “Also habe ich auch unterschrieben” – und er hat nie wieder darüber gesprochen.”, so Egon Bahr in “Die Zeit“ am 08.09.2009.

Im Oktober 2011 wiederholte Egon Bahr in der Jungen Freiheit die Tatsache der Kanzler-Unterwerfung unter US-Hoheit: “In der Zeit habe ich geschildert, wie dem frisch gewählten Bundeskanzler Willy Brandt bei Amtsantritt “drei Briefe” an die Botschafter der Westmächte zur Unterschrift vorgelegt wurden. Damit sollte er zustimmend bestätigen, was die Militärgouverneure in ihrem Genehmigungsschreiben zum Grundgesetz vom 12. Mai 1949 an verbindlichen Vorbehalten gemacht hatten. Als Inhaber der unkündbaren Siegerrechte für Deutschland als Ganzes und Berlin hatten sie diejenigen Artikel des Grundgesetzes suspendiert, also außer Kraft gesetzt, die sie als Einschränkung ihrer Hoheit verstanden.”, JF.16.10.2011.

Frage 23: Stimmen diese Zitate oder nicht?

Deutschland besitzt bis heute keinen völkerrechtlich anerkannten Friedensvertrag. Dazu Ulrich Maurer, die LINKE:

“Das ist richtig, Deutschland ist kein souveränes Land, sondern befindet sich immer noch eigentlich im Nachkriegszustand.”

Frage 24: Hat Maurer damit recht oder nicht?

Die Zeitung Welt, berichtete am 10.11.2001, S.9: “Mit dem 3. Oktober 1990 war die Bundesrepublik Deutschland souverän – für die Dauer einer gedachten Sekunde. Danach trat wieder der Verzicht auf ABC-Waffen ein, es galt wieder der Souveränitätstransfer auf Nato und EU. Im Mastrichtvertrag von 1991/92 verzichtete Deutschland auf die monetäre Souveränität. Dies geschah aus politischen Gründen.

Frage 25: Zitiert die Welt das richtig oder nicht?

Die Charta der Vereinten Nationen (United Nations) wurde am 26. Juni 1945 durch ihre 50 Gründungsstaaten unterzeichnet, Polen, welches an der Konferenz vom 26. Juni 1945 nicht teilnehmen konnte, wurde nachträglich zum 51. Gründungsstaat erklärt.

Nach der Ratifizierung durch China, Frankreich, die Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, das Vereinigte Königreich von Großbritannien und Nordirland, die Vereinigten Staaten von Amerika sowie die Mehrheit der sonstigen Gründungsstaaten trat die Charta der Vereinten Nationen am 26. Oktober 1945 in Kraft.

Die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik sind den Vereinten Nationen am 18. September 1973 beigetreten. …

Die Regierungen der Französischen Republik, der Union der Sozialistischen Sowjetrepubliken, des Vereinigten Königreichs von Großbritannien und Nordirland und der Vereinigten Staaten von Amerika, die durch ihre Botschafter vertreten waren, die in dem früher durch den Alliierten Kontrollrat benutzen Gebäude eine Reihe von Sitzungen abgehalten haben, stimmen überein, dass sie die Anträge auf Mitgliedschaft in den Vereinten Nationen, wenn diese durch die Bundesrepublik Deutschland und die Deutsche Demokratische Republik gestellt werden, unterstützen werden und stellen in diesem Zusammenhang fest, dass diese Mitgliedschaft die Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte und die bestehenden diesbezüglichen vierseitigen Regelungen, Beschlüsse und Praktiken in keiner Weise berührt.“

Frage 26: Ist dieser Tatbestand richtig wiedergegeben oder nicht?

Hier nun kommt der Tatsache, dass die vier alliierten Siegermächte des Zweiten Weltkriegs auch an der Erschaffung der UN-Charta maßgeblich beteiligt waren, allen voran die Amerikaner, eine nicht zu unterschätzende Bedeutung zu: Artikel 53 Charta der V.N….

(1) Der Sicherheitsrat nimmt gegebenenfalls diese regionalen Abmachungen oder Einrichtungen zur Durchführung von Zwangsmaßnahmen unter seiner Autorität in Anspruch. Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrates dürfen Zwangsmaßnahmen auf Grund regionaler Abmachungen oder seitens regionaler Einrichtungen nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 oder in regionalen, gegen die Wiederaufnahme der Angriffspolitik eines solchen Staates, gerichteten Abmachungen vorgesehen sind; die Ausnahme gilt, bis der Organisation auf Ersuchen der beteiligten Regierungen die Aufgabe zugewiesen wird, neue Angriffe eines solchen Staates zu verhüten..“…

„Maßnahmen, welche die hierfür verantwortlichen Regierungen als Folge des Zweiten Weltkriegs in Bezug auf einen Staat ergreifen oder genehmigen, der während dieses Krieges Feind eines Unterzeichnerstaates dieser Charta war, werden durch diese Charta weder außer Kraft gesetzt noch untersagt.

Frage 27: Stimmt das oder nicht?

Ohne Ermächtigung des Sicherheitsrats dürfen Zwangsmaßnahmen … nicht ergriffen werden; ausgenommen sind Maßnahmen gegen einen Feindstaat im Sinne des Absatzes 2, soweit sie in Artikel 107 … vorgesehen sind (2) Der Ausdruck “Feindstaat“ in Absatz 1 bezeichnet jeden Staat, der während des Zweiten Weltkriegs Feind eines Unterzeichners dieser Charta war.

Als Feindstaat wird hier unter anderen auch Deutschland betrachtet gemäß Absatz 2. Dies ändert sich auch 1973 nach dem Beitritt der 3 Alliierten Westzonen (BRD) und er Ostzone (DDR) nicht. Deutschland einerseits als Feindstaat der UNO, es aber gleichzeitig in diese Organisation aufzunehmen…?

Frage 28: Stimmt der Tatbestand ja oder nein?

Zitat General William Odom, West-Point-Absolvent, Mitglied im Nationalen Sicherheitsrat unter Carter und Generalstabschef für Spionage unter Reagan, erklärte in der damals berühmten Fernsehsendung ONE ON ONE am 25. April 1999 die Lobbypolitik am Beispiel von Deutschland, Japan und Korea:

“Wir sind in Korea, Japan und in Deutschland – für immer, und es zahlt sich aus. Wenn Sie zurückschauen und sehen, was über die Jahre alles geschah, dann sehen Sie, dass wir immer reicher, reicher und reicher werden.”

Zudem erklärte Odom auch unverhohlen:

“Die Nato wurde nicht, wie die meisten Menschen glauben, als Verteidigungsbündnis gegen die militärische Bedrohung durch die Sowjetunion geschaffen. Nein, die Nato wurde als Instrument gegen Deutschland ins Leben gerufen.”

Frage 29: Stimmt das Zitat Ja oder nein?

  • Auf der ganzen Welt gibt es keinen eingetragenen Staat mit der Bezeichnung Bundesrepublik Deutschland, mittels einer Kopie der Staatsgründungsurkunde könnte bewiesen werden, dass die Bundesrepublik Deutschland ein rechtmäßiger Staat ist.
  • Aussenminister Genscher hat am 03.Oktober 1990 im Auftrag von James Baker und der 5 Alliierten die Bundesrepublik Deutschland („BRD“) bei der UNO abgemeldet und an Stelle dessen Deutschland als NGO of Germany angemeldet.
  • Status von Deutschland/Germany seit Anmeldung durch Genscher bei der UNO: Gelistet als Nicht-Regierungsorganisation, englisch: NGO.
  • Die Vertretung, die Deutschland als NGO völkerrechtlich vertritt, hat sich selbst den Namen BRD bzw. Deutschland gegeben…

Frage 30: kann dies bestätigt werden oder ist das Fantasie?

Angela Merkel, anlässlich des 60-jähriges-Gründungsjubiläums der CDU am 05. Juli 2005:

“Die Menschen Deutschlands haben kein Recht auf Demokratie und freie Marktwirtschaft in alle Ewigkeit.“

Sigmar Gabriel sagte in Dortmund am 27.02.2010:

“Ich sage Euch, wir haben gar keine Bundesregierung, wir haben – Frau Merkel ist Geschäftsführerin einer neuen – Nichtregierungsorganisation in Deutschland. Dass ist das, was sie ist.“

Sigmar Gabriel, SPD-Vorsitzender beim Landesparteitag der NRW SPD am 05.03.2010: “Genauso wenig wie es eine gültige Recht(s)ordnung gibt, genau so wenig gibt es einen Staat “Bundesrepublik Deutschland.“

Frage 31: Stimmen diese Zitate oder nicht?

Nur wenn Deutschland kein souveränes Land ist, was sind dann zum Beispiel die Polizisten und die Wahlen oder die Bundestagsabgeordneten? Dazu Ulrich Maurer, die LINKE:

“Nun ja gut, wir haben eine staatliche Ordnung, das ist keine Frage und die funktioniert recht und schlecht, aber keinen Staat, wir sind kein Land wie Frankreich.“

Frage 32: Stimmt diese Aussage von Maurer Ja oder Nein?

Gregor Gysi, Die Linke, am 08.08.2013:

“Ich muss ihnen mal ganz ernsthaft sagen, dass das Besatzungsstatut immer noch gilt. Wir haben nicht das Jahr 1945, wir haben das Jahr 2013 könnte man das nicht einmal aufheben und die Besatzung Deutschlands beenden? Also ich finde das wird höchste Zeit. Also ein paar mutige Schritte müssen gegangen werden. Mich stört auch, dass unsere Bundeskanzlerin nichts macht. Die müsste jetzt ja eigentlich täglich mit Obama telefonieren und versuchen zu klären und dann der Bevölkerung sagen, dass wird so und so und dann beendet. Aber nichts hört man.

Frage 33: Stimmt diese Aussage Gysi Ja oder Nein?

Lyndon La Rouche, US-amerikanischer Politaktivist, am 19. April 2011:

“Wir sind am Ende der transatlantischen Zivilisation, Europa zerbricht. Deutschland hat nicht mal eine richtige Regierung. Was derzeit in Europa passiert ist vollkommen Wahnsinnig.“

Frage 34: Stimmt diese Aussage Ja oder Nein?

Wolfgang Schäuble sagte 2011 auf dem Europäischen Bankenkongress folgendes:

“… die gehen ja in Wahrheit von dem Regelungsmonopol des Nationalstaates aus. Das war die alte Rechtsordnung die dem Völkerrecht noch zu Grunde liegt mit dem Begriff der Souveränität, die in Europa längst ad absurdum geführt worden ist, spätestens in den zwei Weltkriegen der ersten Hälfte des vergangenen Jahrhunderts und wir in Deutschland sind seit dem 8. Mai 1945 zu keinem Zeitpunkt mehr voll souverän gewesen.“

Der ehemalige Finanzminister von Deutschland Theo Waigel bekundete 1989, auf dem Schlesier-Treffen in Hannover, folgendes:

Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht am 08. Mai 1945 ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt, durch den die östlichen Teile des Deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind.

Frage 35: Stimmen diese Aussagen von Schäuble und Waigl oder nicht?

Der oberste Gerichtshof in Den Haag, stellte in einem Urteil, am 3. Februar 2012, folgendes fest:

Die Bundesrepublik Deutschland ist nicht der ‘Rechtsnachfolger’ des Deutschen Reiches […] Sie beschränkt staatsrechtlich ihre Hoheitsgewalt auf den ‘Geltungsbereich des Grundgesetzes.“ ... im Besonderen : “(…) der Gerichtshof (1) stellt fest mit zwölf zu drei Stimmen, dass die Republik Italien ihre Verpflichtung missachtet hat, die Immunität zu respektieren, welche die Bundesrepublik (von) Deutschland unter Völkerrecht genießt, indem sie Zivilklagen gegen die BR(v)D angestrengt hat, die Brüchen von humanitären Völkerrecht durch das Deutsche Reich in den Jahren zwischen 1943 und 1945 zu Grunde liegen; (…)

(2) stellt fest mit vierzehn zu einer Stimme, dass die Republik Italien ihre Verpflichtung missachtet hat, die Immunität, welche die BR(v)D unter Völkerrecht genießt, zu respektieren, indem sie Restriktionsmaßnahmen gegen Villa Vigoni ergreift; (…)

(3) stellt fest mit vierzehn zu einer Stimme, dass die Republik Italien ihre Verpflichtung missachtet hat, die Immunität, welche die BR(v)D unter Völkerrecht genießt zu respektieren, indem sie in Italien einklagbare Beschlüsse von griechischen Gerichten anmeldet, die Brüchen von humanitärem Völkerrecht durch das Deutsche Reich in Griechenland zu Grunde liegen; (…)

(4) stellt fest mit vierzehn zu einer Stimme, dass die Republik Italien unter Verfügung von angemessener Gesetzgebung oder durch Verlegung auf andere Verfahren ihrer Wahl, sicherstellen muss, dass die Beschlüsse ihrer Gerichte und jener anderer Autoritäten der Rechtsprechung, die die Immunität verletzt, welche die BR(v)D unter Völkerrecht genießt, in ihrer Wirkung erlöschen lässt; (…)

(5) lehnt einhellig ab alle anderen Eingaben, die von der Bundesrepublik (von) Deutschland vorgetragen wurden. (…)“

Frage 36: Sind diese Urteile erfunden oder haben Bestand?

Dies beweist explizit – nun auch durch Den Haag bestätigt -, dass die Bundesrepublik in Deutschland, d.h. die Treuhandverwaltung der Alliierten, die sich nach Haager Landeskriegsordnung für das Deutsche Reich zuständig sieht und als Staatssimulation Immunität genießt, kein souveräner Rechtsnachfolger des Staates Deutsches Reiches oder des Dritten Reiches ist und/oder sein kann, welchen ein anderer Staat wegen Menschenrechtsverletzung auf internationaler Ebene verklagen könnte.

Frage: 37: Stimmt das so oder nicht?

Andreas von Bülow, gehörte viele Jahre der Parlamentarischen Kontrollkommission der Nachrichtendienste an, sagte 2013:

“Bei der Springer-Presse weiß ich nur, dass die Bild-Zeitung, das ist in Amerika bekannt, mit 7 Millionen Dollar von der CIA gegründet worden ist

Frage 38: Ist diese Darstellung richtig oder falsch?

Josef Foschepoth, Historiker Universität Freiburg, sagte am 9. Juli 2013 der Süddeutsche.de folgendes:

Es gibt kein Grundrecht mehr auf Unverletzlichkeit des Post- und Fernmeldegeheimnisses.“

Am 7. Juli 2014 sagte Josef Foschepoth, der tagesschau.de gegenüber:

“Es existiere längst ein deutsch-amerikanischer Geheimdienstkomplex. Der BND ist ein Ziehkind der USA.“

Frage 39: Sind diese Aussagen richtig oder falsch?

Artikel 79 des deutschen Grundgesetzes:

“(1) Das Grundgesetz kann nur durch ein Gesetz geändert werden, das den Wortlaut des Grundgesetzes ausdrücklich ändert oder ergänzt. Bei völkerrechtlichen Verträgen, die eine Friedensregelung, die Vorbereitung einer Friedensregelung oder den Abbau einer besatzungsrechtlichen Ordnung zum Gegenstand haben oder der Verteidigung der Bundesrepublik zu dienen bestimmt sind, genügt zur Klarstellung, dass die Bestimmungen des Grundgesetzes dem Abschluss und dem Inkraftsetzen der Verträge nicht entgegenstehen, eine Ergänzung des Wortlautes des Grundgesetzes, die sich auf diese Klarstellung beschränkt.

(2) Ein solches Gesetz bedarf der Zustimmung von zwei Dritteln der Mitglieder des Bundestages und zwei Dritteln der Stimmen des Bundesrates.

(3) Eine Änderung dieses Grundgesetzes, durch welche die Gliederung des Bundes in Länder, die grundsätzliche Mitwirkung der Länder bei der Gesetzgebung oder die in den Artikeln 1 und 20 niedergelegten Grundsätze berührt werden, ist unzulässig. –>

“Es herrscht also in Deutschland, laut dem geltenden Grundgesetz (Artikel 79 Absatz 1), noch immer das Besatzungsrecht, denn sonst müsste dies ja auch nicht explizit abgebaut werden.

Der Absatz 3 wurde nach 1990 hinzugefügt. Laut diesem Artikel ist es unzulässig die Grenzen des Landes zu verändern. Der Wirkungsbereich wird also nie verändert. Juristen sehen darin eine Entgültigkeitserklärung des Grundgesetzes. Weil das deutsche Volk oder die Ausbreitung des deutschen Volkes nicht identisch ist mit der Ausbreitung oder der Grenzziehung bezüglich dessen was man Bundesrepublik Deutschland nennt.

Somit kann der Artikel 146 nie in die Tat umgesetzt werden, denn dort soll ja ein deutsches Volk in freier Abstimmung eine eigene Verfassung beschließen.

Frage 40: Ist dieser Zusammenhang richtig oder falsch?

Artikel 146 des deutschen Grundgesetzes
Das deutsche Grundgesetz sagt in Art 146:

“Dieses Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist.“

Dies bedeutet, Deutschland wird an dem Tag ein wirklich freies und souveränes Land sein, an dem eine neue echte deutsche Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist. Also durch eine Volksabstimmung beschlossen wird. Doch bis zum momentanen Zeitpunkt war dies noch der Fall, und so wie es aussieht auch nicht in absehbarer Zeit.

Frage 41: Ist dieser Zusammenhang richtig oder falsch?

Da ist der „Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands“ (Einigungsvertrag).
* Einigungsvertrag  am 31. August 1990 (BGB1. 1990 II S. 889 ff)
* Einigungsvertragsgesetz 23. September 1990 (BGB1. 1990 II S. 885ff)
* In Kraft getreten am 29. September 1990
* Bekanntmachung 16. Oktober 1990 Inkrafttreten (BGB1. 1990 II S. 1360)

Die Besonderheit dabei ist: Schauen wir uns hierzu einige der wichtigsten Artikel daraus an:

Artikel 1 (1) „Mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland gemäß Artikel 23 GG am 3. Oktober 1990 werden die Länder Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen Länder der Bundesrepublik Deutschland.“

Der Beitritt soll also gemäß Artikel 23 GG erfolgen und am 3. Oktober 1990 wirksam werden!

Frage 42: ist die Darlegung bis hierher richtig oder falsch?

In Art. 4 (1), (2) und (6)… wir die Einheit vollendet… Pkt 2: der Artikel 23 GG wird am 29.09. 1990  aufgehoben; –> ohne Artikel 23 GG können aber die Länder Mittel-Deutschlands nicht den Ländern der BRD beitreten, weil der räumliche Bezug zum LAND fehlt! Es ist nicht möglich, dass die 5 neuen Bundesländer am 3. Oktober 1990 der BRD gemäß Artikel 23 GG beitreten, wenn es diesen Artikel 23 GG schon seit dem 29. September 1990 gar nicht mehr gibt.

Es ist nicht möglich einen Artikel des Grundgesetzes anzuwenden, den es gar nicht mehr gibt!

!! Laut Staatsrechts-Lehre gilt ein Staat dann als nicht existent, wenn er seinen Raumbezug verloren hat, ergo gar kein Land mehr umschreibt. Das war hier der Fall.

Frage 43: Ist diesser juristische Sachzusammenhang richtig oder falsch?

Auch nach Grundlagenvertrag hatte die BRD keinen Hoheitsanspruch mehr, die Länder Mittel-Deutschands anzugliedern.

Frage 44: Ist das so richtig oder falsch?

Das Sozialgericht Berlin (AZ: S72 Kr 433/93 vom 19.05.1992) hat im Gerichtsbescheid einer Negationsklage vom 22.09.1993 festgestellt, dass der „Einigungsvertrag“ vom 31. August 1990 (BGBl. 1990 II, S. 890) u n g ü l t i g ist, da man nicht zu etwas beitreten kann, was bereits am 17.07.1990 aufgelöst worden ist.

Nicht wenige Staatsrechtler gehen davon aus, dass die BRD damit erloschen ist. … ES konnte der 2 + 4 Vertrag nach dem 29. September 1990 (Streichung des Artikel 23 GG und Aufhebung des Hoheitsgebietes de BRD) nicht mehr durch ein vereintes Deutschland ratifiziert werden, da die Wiedervereinigung von BRD und DDR nach dem 29. September 1990 ja unmöglich wurde. Die 5 neuen Länder konnten am 3. Oktober 1990 nun einmal nicht dem Geltungsbereich eines Grundgesetzes betreten, welcher bereits am 29. September 1990 aufgehoben worden war.

Frage 45: Ist der Sachzusammenhang korrekt oder falsch?

Der 2 + 4 Vertrag konnte von deutscher Seite nie rechtmäßig ratifiziert werden und entsprechend nie rechtmäßig in Kraft treten.

Da zum Inkrafttreten des 2 + 4 Vertrages (gemäß Artikel 9 des 2 + 4 Vertrages) jedoch die Hinterlegung aller Ratifikationsurkunden erforderlich war und dies mangels Vorhandensein eines vereinten Deutschlands unmöglich war ist der gesamte 2 + 4 Vertrag bis heute nie rechtmäßig in Kraft getreten.

Frage 46: Stimmt diese Darstellung ja oder nein?

Zusätzlich gab es noch eine (im 2+4+1) nicht zu unterschätzende Vereinbarung:

Die „Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)“ vom 27./28.September 1990. (BGB1. 1990 II s. 1387 ff) In Kraft getreten am 28. September 1990; 8. Oktober 1990 Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 (BGB1. 1990 II S. 1386):

Da es seit dem 29. September 1990 (Streichung Präambel und Artikel 23 GG), also genau einen Tag nach Inkrafttreten dieser Vereinbarung, kein vereintes Deutschland (im Sinne des Einigungsvertrages) und somit auch keinen gültigen „2 + 4 Vertrag“ mehr geben konnte, wie wir gesehen haben, ist der „Deutschlandvertrag“ heute immer noch in Kraft.

Frage 47: Stimmt diese juristische Darlegung ja oder nein?

Solange der Deutschlandvertrag noch in Kraft ist, bleibt es der Überleitungsvertrag dementsprechend auch! Was die Souveränität anbelangt sind wir 1990 offensichtlich auch nicht weiter als am 5. Mai 1955. ERGO: demgemäß behalten sich die Drei Mächte sogar das in Ziffer III des Besatzungsstatut enthaltene Recht der „Ausübung der vollen Regierungsgewalt“ vor, wie wir schon zuvor feststellen konnten. Von Souveränität also keine Spur! Das regelt z.B…. auch weiterhin, dass alle von den Besatzungsbehörden festgestellten Rechte und Verpflichtungen in Kraft bleiben

„… ohne Rücksicht darauf, ob sie in Übereinstimmung mit anderen Rechtsvorschriften begründet oder festgestellt worden sind. …

Was ist nun aus der Beziehung zwischen den Alliierten und der Bundesrepublik Deutschland durch die Aufhebung des Artikel 23 GG geworden?

James Baker hat in Zusammenarbeit mit den Alliierten Siegermächten den Artikel 23 GG einfach neu formuliert und kurz vor dem 3.Oktober ins GG schreiben lassen qua Vertragstext der Vereinbarung! Im neuen Artikel 23 haben wir kein Deutschland und keine BRD mehr, sondern eine Verpflichtung zur Werdung einer EU… die zwar kein Staat war und ist, doch da wir laut Artikel 23 NEU, Kompetenzen aus der GG-Administration an die EU abgeben, ist die Eu quasi unser Staat- der kein Staat ist.

Frage 48: Kann diese juristische Darlegung falsch sein oder stimmt sie?

Helmut Schmidt sagte im Jahr 2013 in einer seiner Reden über die BRD:

“Gleichwohl habe ich vor einigen Tagen auf eine sehr einfache Frage keine eindeutige Antwort geben können. Wolfgang Thierse (SPD) hatte mich gefragt

“wann wird Deutschland endlich ein normales Land?“

“Und ich habe geantwortet; in absehbarer Zeit wird Deutschland kein normales Land sein.”

Frage 49: Hat Schmidt dies gesagt oder nicht?

Prof. Josef Foschepoth:

“Da müssen wir jetzt ans Eingemachte gehen, wir müssen, dass was wir versäumt haben also in den verschiedenen Phasen unserer Geschichten kritisch aufarbeiten. Denn die alliierten Rechte sind schon richtig in deutschem Recht drinnen. Wenn die Bundeskanzlerin sagt in Deutschland gilt deutsches Recht, dann heißt das, die Alliierten Interessen sind im deutschen Recht verankert

Wir müssen zum Beispiel den Deutschlandvertrag neu verhandeln beziehungsweise ganz abschaffen. Das ist ja ein Relikt aus der Besatzungszeit. Den Aufenthaltsvertrag neu verhandeln, dass heißt, es kann nicht sein, dass die amerikanischen Truppen hier gewissermaßen ein Rechtsfreien Raum in Deutschland weiterhin agieren dürfen .

Frage 50: Stimmen diese Aussagen oder nicht?

Die Bundesregierung hat über Jahrzehnte Vereinbarungen getroffen, mit denen sie Teile der deutsche Souveränität aufgibt. Dass der Bürger, den eine solche Aufgabe seiner Rechte ja doch interessieren könnte, davon nichts erfahren hat, liegt in der Natur des militärisch-nachrichtendienstlichen Komplexes.

Foschepoth verweist in diesem Zusammenhang auf das Nato-Zusatzabkommen:

„Da steht auch drin, dass alle Informationen strengstens geheimgehalten werden müssen.“ Zu diesem Zusatzabkommen gibt es noch weitere rechtliche Grundlagen, die die deutsche Souveränität einschränken. ( Zusatzverträge NATO 2007)… Und das ist diese typische Klausel, die immer verwendet wird, wenn nachrichtendienstliche Tätigkeit gemeint ist.“

Diese Regelung hat nach dem 11.September 2001 ihre Bedeutung voll entfaltet. Denn nach dem Anschlag auf das World Trade Center wurde von Präsident George W. Bush der Nato-Bündnisfall ausgelöst und der Krieg gegen den Terror erklärt. Auch das geschah auf rechtlicher Grundlage, wenngleich auch diesmal wieder „streng geheim“. Der Bündnisfall ist, wie der Deutsche Bundestag zuletzt am 13. Dezember 2012 bestätigte, weiterhin in Kraft.“

Frage 51: Sind diese Aussagen korrekt oder nicht?

Es gibt Gesetze dafür, die die Einschränkung der nationalen Rechte der Deutschen legitimieren. An eine Änderung dieser Gesetze ist nicht gedacht, im Gegenteil: Diesen rechtlich verbindlichen Regelungen haftet der substanzielle Mangel an, dass sie grundsätzlich geheim sind. Die Bürger erfahren also nicht einmal, in welchem Ausmaß ihre Souveränität bereits verkauft und verraten wurde…..  Dass die Bundeskanzlerin das alles nicht weiß, ist äußerst unwahrscheinlich. Viel wahrscheinlicher ist, dass die Abgabe der deutschen Souveränität durch die Anti-Terror-Maßnahmen bereits so weit fortgeschritten ist, dass man eigentlich davon sprechen kann, dass die Deutschen im Zustand des immerwährenden Kriegsrechts leben.

Frage 52: Kann man diese Aussagen verifizieren, ja oder nein?

Es sagt Merkel in einer Regierungs-Erklärung vom 18. Oktober 2012:

„Bei der Stärkung der Haushaltsdisziplin sind wir zuletzt mit dem Fiskalvertrag durchaus ein gutes Stück vorangekommen. Aber wir sind der Meinung – das sage ich für die ganze Bundesregierung –: Wir könnten hier sehr gut ein Stück weiter gehen, indem wir der europäischen Ebene echte Durchgriffsrechte gegenüber den nationalen Haushalten gewähren, dort, wo die vereinbarten Grenzwerte des Stabilitäts- und Wachstumspaktes nicht eingehalten werden. Ich weiß: Die Bereitschaft hierzu zeigen viele Mitgliedstaaten noch nicht. Aber ich sage auch: leider.“

Damit hat Merkel gegen die Nation BRD gesprochen und wissentlich eine Ent-Nationalisierung der BRD vorgestellt (Haushaltsrecht als oberstes Staats-Macht-Prinzip) Merkel ist also die Kanzlerin, die den Nationalstaat verrät, indem sie das Haushaltsrecht frei gibt für die EU.

Frage 53: Stimmt dieser Tathergang und Sachstand ja oder nein?

Die Bundesrepublik hat keine Staatsgerichte. Hat das bayerische Verwaltungsgericht in Regensburg vom 07.05.2010 durch die Aussage “auch GVG § 15 ist weggefallen” bestätigt.., Im GVG § 15 der BRD – hier Dejure.org – steht “weggefallen”

Vorher – bis zum 12.09.1950 oder zum 20.09.1990 (verkündet im Bundesgesetzblatt Nr. 40 1950, S. 455), stand bis zur Aufhebung durch das “Gesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiete der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtspflege, des Strafverfahrens und des Kostenrechts” – kurz Vereinheitlichungsgesetz in der Gerichtsverfassung: Im GVG § 15 des Deutschen Kaiserreichs und Deutschland bis 20.09.1950:

“Die Gerichte sind Staatsgerichte. Die Privatgerichtsbarkeit ist aufgehoben; an ihre Stelle tritt die Gerichtsbarkeit desjenigen Bundesstaates, in welchem sie ausgeübt wurde.

!!.. Nirgendwo anders steht “Alle Gerichte sind Staatsgerichte”. Somit haben wir “Privatgerichte” oder „Ausnahmegerichte“.

Frage 54: Stimmt das so oder nicht?

.. nachdem das 2. Rechts- oder Bundesbereinigungsgesetz die Wiedereinführung von Besatzungsrecht und dem Kontrollratsgesetz Nr. 35 und mangels Geltungsbereich und Inkrafttreten der Gerichtsverfassung, der ZivilProzeßOrdnung und der Strafprozeßordnung durch das 1. Rechts- oder Bundesbereinigungsgesetz bewiesen ist; sind möglicherweise alle Gerichte Handelsgerichte…

Frage 55: Kann dies der Fall sein oder nicht?

Mit dem 1. Bundesbereinigungsgesetz ( http://bit.ly/GAeVrG ) vom 19.04.2006 wurde dem GVG, der ZPO und der StPO der Geltungsbereich genommen….
Verweis – “Bundesverwaltungsgericht” u. “Bundesverfassungsgericht” (BVerwGE 17, 192 = DVBl 1964, 147), (BVerfG 1 C 74/61 vom 28.11.1963):

„Ein Gesetz hat nur dann Gültigkeit, wenn diesem Gesetz ein räumlicher Geltungsbereich zugewiesen ist.„Gesetze sind bei Verstoß gegen das Gebot der Rechtssicherheit ungültig und nichtig.”

„Jedermann muß, um sein eigenes Verhalten darauf einrichten zu können, in der Lage sein, den räumlichen Geltungsbereich eines Gesetzes ohne weiteres feststellen zu können.

Ein Gesetz das hierüber Zweifel aufkommen läßt ist unbestimmt und deshalb nicht anwendbar…

Frage 56: Stimmt das so oder nicht?

Im BGBL. II 1990 S. 1386. Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in geänderter Fassung) (2)… Vorbehaltlich der Ziffer 3 wird der Vertrag vom 26.Mai 1952 zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der gemäss Liste IV zu dem am 23. Oktober 1954 in Paris unterzeichneten Protokoll über die Beendigung des Besatzungsregimes in der Bundesrepublik Deutschland geänderten Fassung) („Überleitungsvertrag“) gleichzeitig mit dem Deutschlandvertrag suspendiert und tritt gleichzeitig mit diesem ausser Kraft; das gilt auch für die Briefe und Briefwechsel zum Deutschlandvertrag und zum Überleitungsvertrag.

(3) Folgende Bestimmungen des Überleitungsvertrages bleiben jedoch in Kraft:

Erster teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“ sowie Absätze 3,4 und 5, ARTIKEL 2 Absatz 1, Artikel 3 Absätze 2 und Artikel 3, Artikel 5, Absätze 1 und 3, Artikel 7 Absatz 1, Artikel 8 Dritter teil: Artikel 3 Absatz 5 Buchstabe a des Anhangs .  Weiterhin: Der Artikel 2 des Überleitungsvertrages ( BGBL.1955 II S.405) ist weiterhin in Kraft… Auskunft Bundesminister der Justiz am 29.3. 2004 Dr. Hiestand .

Am 28. September 1990 ist vereinbart worden, dass der Überleitungsvertrag zusammen mit dem Deutschlandvertrag infolge der Unterzeichnung des Zwei-plus-Vier-Vertrags mit Wirkung vom Zeitpunkt der Vereinigung Deutschlands, dem 3. Oktober 1990, suspendiert und mit dem Inkrafttreten des letzteren ausdrücklich außer Kraft gesetzt wurde. Einzelne der im Überleitungsvertrag getroffenen Bestimmungen behalten jedoch ihre Gültigkeit.

Immer noch gültig sind Erster Teil: Artikel 1 Absatz 1 Satz 1 bis „… Rechtsvorschriften aufzuheben oder zu ändern“[3] sowie Absätze 3, 4 und 5, Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 2 und 3, Art. 5 Abs. 1 und 3, Art. 7 Abs. 1 und Art. 8. Dritter Teil: Art. 3 Abs. 5 Buchstabe a des Anhangs, Art. 6 Abs. 3 des Anhangs. Sechster Teil: Art. 3 Abs. 1 und 3. Siebter Teil: Art. 1 und Art. 2. Neunter Teil: Art. 1. Zehnter Teil: Art. 4.

Frage 57: Stimmt dieser vertragliche Zusammenhang oder nicht?

Das erhellt auch eine Kurz-Zusammenfassung der Alliierten Mitteilung am 12. 05. 1990:

Frage 58: Ist diese Darstellung oben falsch oder richtig?

Staatsangehörigkeit: „deutsch“

D.h., hier wird keine Angabe über einen Staat gemacht wie z.B. in Ausweisen in Frankreich oder sonst welchen Staatspapieren bekannter Staaten z.B. „Republic Francaise“ etc. als einzig mögliche richtige Darstellung einer Aussage zur Staatsangehörigkeit und Staatspapier als Ausweisdokument, sondern schlicht der Begriff einer ethnischen Zuordnung beschrieben, nämlich „deutsch“.  Dieses Land und diesen Staat findet man in keiner Landkarte, Europakarte und/oder Weltkarte. Diesen Staat deutsch gibt es nach offizieller, internationaler Lesart nicht.

Frage 59: Ist diese Auslegung richtig oder falsch?

Auszug aus: Bayerisches Staatsministerium des Innern; ..und Gesetz STAG

Nachweis (Staatsangehörigkeitsurkunden) Die deutsche Staatsangehörigkeit kann durch eine Staatsangehörigkeitsurkunde (Staatsangehörigkeitsausweis) nachgewiesen werden…. Sie wird auf Antrag von der Staatsangehörigkeitsbehörde ausgestellt…

Der Bundespersonalausweis oder der deutsche Reisepass sind kein Nachweis über den Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit…

Sie begründen lediglich die Vermutung, dass der Ausweisinhaber die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt.

Im Regelfall wird die deutsche Staatsangehörigkeit durch Abstammung erworben, wenn zumindest ein Elternteil deutscher Staatsangehöriger ist. Weitere Erwerbsgründe stellen Einbürgerungen und seit dem Jahr 2000 auch der Geburtserwerb von Kindern ausländischer Eltern dar, wenn sich zumindest ein Elternteil seit mindestens acht Jahren rechtmäßig und gewöhnlich im Inland aufgehalten hat.

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit wird dem Antragsteller bereits bestätigt, wenn er nachweist, dass er seit mindestens zwölf Jahren von deutschen Stellen als deutscher Staatsangehöriger behandelt wurde und er dies nicht zu vertreten hat.

Dieses vereinfachte Verfahren ermöglicht es jedoch nicht, den genauen Zeitpunkt des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit festzustellen, worauf es jedoch häufig ankommt. In diesen Fällen bedarf es eines umfassenden Feststellungsverfahrens, in dem die konkreten Abstammungsverhältnisse oder der Erwerbsgrund (Einbürgerung oder Geburtserwerb nach dem 01.01.2000) zu überprüfen sind…. Wird festgestellt, dass der Antragsteller die deutsche Staatsangehörigkeit (Rechtsstellung als Deutscher) besitzt, wird die beantragte Staatsangehörigkeitsurkunde ausgestellt. Die Gebühr hierfür beträgt 25,– €

Frage 60: Ist dies Kurz-Zusammenfassung richtig oder falsch?

Die Bezeichnung „Deutschland“ kann sich nicht auf die Bundesrepublik Deutschland beziehen, da unter „Deutschland“ der Heimatstaat der deutschen Staatsbürger zu verstehen ist, und hier das Deutsche Reich zu sehen ist. Der Alleinvertretungsanspruch, wie es schon von der alten BRD praktiziert wurde, kann nach unserer Rechtsauffassung daher nicht behauptet werden.

„Deutschland“ kann keinen ständigen Sitz im Sicherheitsrat bekommen, da es keinen Friedensvertrag hat und erklärter Feindstaat der UNO ist.

Die „Bundesregierung“ hält die öffentliche Ordnung und Sicherheit im Lande nach unserer Rechtsauffassung als besatzungsrechtliches Mittel im Rahmen der Haager Landkriegsordnung nur auf der Grundlage des „Überleitungsvertrages“ aufrecht, und sonst nichts (vgl. Art. 43 HLKO).

Alle Vorbehaltsrechte der Alliierten mit Wirkung vom 12.09.1944 gem. dem Londoner Protokoll nach Art. 1 des SHAEF Gesetzes Nr. 32 der USA haben weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit.

Dies haben die Alliierten nochmals im Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin vom 25.09.1990 (BGBl 1990 Teil II S. 1274) bekräftigt.

Dies wird auch durch das BRD – GG selbst durch Art. 139 GG bestätigt. ( d.h. die Entnazifizierung und Verbot aller NAZI-Gesetze ist voll wirksam durch SHAEF)

!!!.. Die Recht(s)ordnung der-BRD (Bundesrepublik des vereinten Deutschland) gründet sich ausschließlich auf den Verwaltungserlassbefehl, der Neufassung „Überleitungsvertrag“, der, (..und das ist das Geniale, das eigentlich in alle Lehrbücher der Diplomatie gehören sollte) nach der Streichung des Grundgesetzes am 17. Juli 1990 in Paris, einen neuen Status Quo begründet, indem der gerade aufgehobene unter „neuen Vorzeichen“ wieder eingesetzt wurde.

Mit anderen Worten: Das Grundgesetz wurde gestrichen und die Bundesdeutschen als Besatzungsuntertanen beauftragt, das Grundgesetz als Basis ihrer weiteren Selbstverwaltung nach der Haager Landkriegsordnung auf der Grundlage des „Überleitungsvertrages“ anzuwenden.

Frage 61: ist das nun korrekt nach den Verträgen oder nur Fantasie?

Völlig irreführend dazu lautet die schriftliche Aussage des Bundesverfassungsgerichts vom 27.10.2008 im Verfassungsbeschwerdeverfahren 1 BvR 2013/07, so wörtlich:

„Zu den von Ihnen aufgeworfenen Fragen kann daher lediglich darauf hingewiesen werden, dass das Grundgesetz in seiner derzeit gültigen Fassung – unabhängig von seiner Bezeichnung – die Verfassung für die Bundesrepublik Deutschland darstellt und nach der durch Art. 4. Nr. 1 des Einigungsvertrags vom 31. August 1990 (BGBl II S. 889) neu gefassten Präambel für das gesamte deutsche Volk gilt.“ (Ohne Parlaments-Beschluss- sondern diktiert von den Alliierten !)

Weder hat das Deutsche VOLK, noch ein Parlament diese angebl. VERFASSUNG entworfen oder verabschiedet… es ist lediglich eine durch die Alliierten -am 17.07.1990 – redigierte Fassung des GG.

Frage 62: Seit wann wird eine Redaktionelle Änderung eine neu Verfassung?

Siehe hierzu auch wie schon weiter vorne: Weitere sichere Beweise hierfür sind, dass der gesamte „4plus2-Vertrag“ auf der Grundlage von „Helsinki“ und nicht auf der Grundlage der „Berliner Dreimächtekonferenz“ in der Präambel definiert wird, kein Vertrag „zur Wiedervereinigung mit Westberlin“ geschlossen werden durfte (Drei Mächte 08.06.90) und im „Zusatzprotokoll zum Einigungsvertrag zwischen der BRD und DDR“ klar gesagt wird,

„Beide Seiten sind sich einig, dass die Festlegung des Vertrags unbeschadet der zum Zeitpunkt der Unterzeichnung noch bestehenden Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes sowie der noch ausstehenden Ergebnisse der Gespräche über die äußeren Aspekte der Herstellung der Deutschen Einheit getroffen werden.“

Frage 63: wird das immer noch bestritten ja oder nein?

Dieses Zusatzprotokoll führt den „Einigungsvertrag“ ad absurdum und setzt ihn sogleich wieder außer Kraft, denn die eigentlichen Rahmenbedingungen für die Vereinheitlichung / Vereinigung sind im „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ geregelt und beschädigen den „Einigungsvertrag“ ebenso, wie er durch die Vereinbarungen zum „Überleitungsvertrag“ und dem „Übereinkommen zur Regelung bestimmter Fragen in Bezug auf Berlin“ beschädigt wird.

Die beiden letztgenannten Verträge ihrerseits verhindern, dass der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ in Deutschland völkerrechtlich wirksam ratifiziert werden kann.

Nur durch diese Akte der Streichung und Außerkraftsetzung von Grundgesetz und DDR-Verfassung in Paris konnte überhaupt der Weg für den „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ hergestellt werden, wenn noch kein Friedensvertrag mit dem Heimatstaat vorgesehen war.

Denn die Siegermächte mussten ihre eigenen alten Regeln aufheben, um diese neuen Regeln wirksam werden lassen zu können (AHK-Gesetz Nr. 3 vom 21. September 1949 mit Änd. AHK-Gesetz 75 vom 30.04.1952 Artikel 3 A).

Der sicherste Beweis dafür steht aber im Vertrag in den Artikeln 1 und 8 selbst, wo jeder den juristisch zweifelsfreien Nachweis dafür selbst nachlesen kann.

Denn ohne die Liquidierung des damals bestehenden Status Quo (BRD, DDR), hätten die Viermächte nicht die Herstellung eines neuen besatzungsrechtlichen Mittels in Form „vereintes Deutschland“ und die „erneute Aussetzung der Rechte und Verantwortlichkeiten der Vier Mächte“ in Bezug auf Berlin und Deutschland als Ganzes, praktizieren können.

Frage 64: Ist dieser vertragliche Zusammenhang richtig oder falsch?

Es ist nach wie vor so, dass keiner der 47 Staaten oder deren Rechtsnachfolger, mit denen sich das Deutsche Reich im Krieg befand, mit dem Deutschen Reich einen Friedensvertrag geschlossen hat, dass die Feindstaatenklauseln in der Charta der Vereinten Nationen weiterhin gültig sind, sich das Deutsche Reich völkerrechtlich nach wie vor noch unter Geltung der Haager Landkriegsordnung in Form der SHAEF-Gesetzgebung, sowie Kontrollratsgesetzgebung und somit unter der Verwaltung der Militärregierung Deutschland, Kontrollgebiet des Obersten Befehlshabers, in Verantwortung der Dreimächte befindet.

Frage 65: Ist das so richtig oder falsch?

Dass der „Vertrag über die abschließende Regelung in Bezug auf Deutschland“ kein Friedensvertrag ist, wird selbst vom Bundesverfassungsgericht in einem Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Oktober 2004 wörtlich festgestellt.

! Also: So ist genau definiert, dass das „vereinte Deutschland“ sich eine Verfassung zu geben hat und klar vom Grundgesetz (auch begrifflich) zu unterscheiden hat, und dass das „vereinte Deutschland“ Vertragspartner des Vertrages ist, und nicht die DDR und nicht die BRD- und die BRD hat nur unter den Voraussetzungen der Alliierten und deren Beschlüsse bei der „Wiedervereinigung“ , also „demgemäs“ vulgo ‚in dieser Hinsicht, unter diesen Bedingungen‘ ein neues GG bekommen, KEINE souveräne Verfassung hat!

Frage 66: Ist dieser Zusammenhang richtig oder falsch?

Damit ist auch verdeutlicht, dass ein Friedensvertrag nur vom „Deutschen Reich“ geschlossen werden kann, nachdem dieses durch das Volk eine eigenständige NEUE echte VERFASSUNG gewählt und eingesetzt hat! ( Sofern die Alliierten das erlauben, hahha)..

Frage 67: Ist dieser Schluss juristisch richtig oder falsch?

Staatsrechtlicher UNSINN und Verwirrung wird hier deutlich: Da der „4plus2-Vertrag“ vom Deutschen Bundestag, der mit der alten BRD zusammen untergegangen ist, und nicht vom Parlament des „vereinten Deutschland“ ratifiziert wurde, ist die Bekanntmachung vom 15. März 1991 des Bundesministers des Auswärtigen, in der das in Krafttreten des Vertrages bekannt gegeben wird, völkerrechtlich unwirksam.

Laut dieser Bekanntmachung tritt der Vertrag für Deutschland in Kraft, die Ratifikationsurkunde hat das vereinte Deutschland hinterlegt, und die Verkündigung erfolgt durch die Bundesrepublik Deutschland ..

Frage 68: Wie kann solch staatspolitischer Unsinn rechtens sein?

Die Haltung der Alliierten,

„dass die Bindungen zwischen den Westsektoren Berlins und der Bundesrepublik Deutschland aufrechterhalten und entwickelt werden, wobei sie berücksichtigen, dass diese Sektoren wie bisher kein Bestandteil (konstitutiver Teil) der Bundesrepublik Deutschland sind, und auch weiterhin nicht von ihr regiert werden, bleibt unverändert.“ BGBl. Jahrgang 1990 Teil I S. 1068

Zur Territorialeinheit Bundesrepublik des vereinheitlichten / vereinten Deutschland sind die drei Westsektoren von Berlin nicht zugehörig. Zur Territorialeinheit „vereintes Deutschland“ wäre ganz Berlin zugehörig. Ergo kann die Bundesrepublik nicht mit dem „vereinten Deutschland“ identisch sein, auch wenn dies noch so sehr behauptet wird..

Die Antwort darauf findet sich in der „Bekanntmachung der Vereinbarung vom 27./28. September 1990 zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Drei Mächten (in der geänderten Fassung) sowie zu dem Vertrag zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen (in der geänderten Fassung)“ (BGBl. II S1386 ff.) und im Artikel 139 GG.

Frage 69: Ist dieser Zusammenhang richtig oder falsch?

Diese geänderte Fassung des „Überleitungsvertrages“ regelt die Grundzüge der Selbstverwaltung des besatzungsrechtlichen Mittels „Bundesrepublik des vereinheitlichten (vereinten) Deutschland“ und legt fest, dass die Bundesrepublik sich nach dem Grundgesetz zu verwalten hat, und die sich daraus ergebenden inneren und äußeren Bedingungen.

Frage 70: Ist an dieser Aussage etwas falsch oder doch richtig?

Das Fazit all dieser Fragen könnte also zu 95% sein:  Die Behauptung, die Bundesrepublik wäre auf der Grundlage des „4plus2-Vertrages“ ein souveräner Staat, ist gegenüber dem deutschen Bürgervolk die größte Lüge in der deutschen Nachkriegsgeschichte!

Wenn die Kanzlerin und ihre Justiziare faktisch und mit allen Dokumenten, auch den Geheim-Dokumenten beweisen, dass alle diese Verträge, BVerfG-Urteile, Völkerrechts-Bestimmungen, Vier-Mächte-Abkommen, Vereinbarungen und Darlegungen falsch sind, muss man den Behauptungen und Beteuerungen der Regierung glauben.

  • Was dies für UNSER Recht und UNSERE Gesetze sowie für alle Belange des REGIERENS bedeutet hat die BRD bisher NICHT schlüssig und nicht wahrheitsgemäss erklärt.
  • Unser erstes Menschenrecht ist, dass dies öffentlich passiert
  • Unser zweites Menschenrecht ist, nicht mehr belogen und betrogen zu werden von zwei illegitimen und obendrein möglichen Fremdregierungen (USA + EU).
  • Unser drittes Menschenrecht ist, dass das Deutsche Reich nach der Charta der Vereinten Nationen endlich als Feindstaat gelöscht wird.
  • Ganz besonders wichtig -und nach der Charta der UN gewährleistet- ist die freie Meinungsäusserung zu unseren EIGENEN Belangen und nicht Inkriminierung oder sogar strafrechtlicher Verfolgung – wegen mögl. Äusserungen, die der Regierung nicht passen oder Wahrheiten ans Licht bringen, die unbedingt zur öffentlich verlautbarten Wahrheit gehören.

Merke:
1. WER ALS STAAT seine konstitutionelle Konstruktion verschleiert oder nicht schlüssig dem Bürger beweist, führt UN-DEOMRATIE im Schilde.
2. WER als STAAT (?) Bürger an den PRANGER stellt, weil sie nach 1. fragen, verhält sich wie eine DIKTATUR.
3. WER ALS OBRIGKEIT die Meinungsfreiheit – und dazu gehört jeder Art von Informations-Hinterfragung und Meinung – verbietet und Bürger deswegen inkriminiert, anschuldigt und verurteilt, IST EINE DIKTATUR.
4. Meinungsfreiheit IST, WENN MAN Meinungen haben darf, die den Obrigkeiten NICHT gefallen!

Quelle: http://blog.henrypaul.de/node/248

Theo Waigel: „Deutsches Reich NICHT untergegangen“

Theo Waigel auf dem Schlesier Treffen in Hannover 1989

Der damalige CSU-Vorsitzende Theo Waigel auf einem der s.g. „Schlesier-Treffen den Fortbestand des Deutschen Reiches unmissverständlich ausspricht und somit bestätigt.

»Mit der Kapitulation der deutschen Wehrmacht, am 08. Mai 1945, ist das Deutsche Reich nicht untergegangen. Es gibt keinen völkerrechtlich wirksamen Akt, durch den die östlichen Teile des Deutschen Reiches von diesem abgetrennt worden sind. Unser politisches Ziel bleibt die Herstellung der staatlichen Einheit des deutschen Volkes in freier Selbstbestimmung.«

Die UN ist nicht unser Freund, Herr Daniele Ganser.

Die so genannte „UN Charta“ wird in der Öffentlichkeit als „Dokument des Friedens“ und der Vernunft bezeichnet. Zugegeben, der reine Text liest sich wirklich wundervoll. Wenn man sich allerdings einmal die Entstehungsgeschichte dieser Organisation ansieht und sich die Taten seiner Gründer bis heute vor Augen führt, sollte schnell klar werden, dass diese Organisation mit Frieden und Gerechtigkeit nicht viel zu tun haben kann.

Auch hier mache ich Randnotizen zu Dr. Daniele Ganser, denn ich wurde in einem vergangenen Beitrag vehement darauf hingewiesen, dass Dr. Ganser sich primär auf diese Charta bezieht. Warum ich das für katastrophal ansehe, begründe ich in diesem Beitrag.

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