Das sind die Hartz IV Regelsätze 2016, neue Wohnungsgröße für Alleinstehende und Hartz IV: Interne Weisung aufgedeckt sowie andere wichtige Informationen

Der Hartz IV Regelsatz wird ab 01.01.2016 auf EURO 404,- erhöht. Der monatliche Regelbedarf für Alleinstehende beträgt ab dem 1. Januar 2016 Regelbedarfsstufe 1 = EURO 404,00 (2015: EURO 399,00). Dieser Betrag liegt dem Arbeitslosengeld II, ebenso der Grundsicherung für Rentner zugrunde.

Regelbedarfsstufe 2 = EURO 364,00 (2015: EURO 360,00);
Regelbedarfsstufe 3 = EURO 324,00 (2015: EURO 320,00);
Regelbedarfsstufe 4 = EURO 306.00 (2015: EURO 302,00);
Regelbedarfsstufe 5 = EURO 270,00 (2015: EURO 267,00);
Regelbedarfsstufe 6 = EURO 237,00 (2015: EURO 234,00).

Laut Anlage zu § 28 SGB XII gelten die vorgenannten Regelbedarfe für folgende Personen:
Regelbedarfsstufe 1:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.

Regelbedarfsstufe 2:
Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.

Regelbedarfsstufe 3:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in eheähnlicher oder lebenspartnerschaftsähnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.

Regelbedarfsstufe 4:
Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 5:
Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.

Regelbedarfsstufe 6:
Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.

Und so stellt sich der aktuelle Regelsatz 2016 zusammen:

Neue Wohnungsgröße für Singles in Hessen

16.05.2015

Nach einem Erlass für die Wohnraumförderung in Hessen stehen einer alleinstehenden Person, die auf Hartz IV angewiesen ist, seit August vergangenen Jahres bis zu 50 Quadratmeter Wohnraum zu.

Menschen die Sozialleistungen bekommen, sollten ihren Bescheid überprüfen, ob ihnen auch die volle Miete von ihrer Kommune oder dem Jobcenter bezahlt wird. Die Angemessenheitsgrenzen zu den Kosten der Unterkunft und somit die schlüssigen Konzepte der Kommunen sind dadurch größtenteils unhaltbar geworden, da in diesen Konzepten von einer Höchstgrenze von 45 Quadratmetern ausgegangen wurde und so deren Berechnungen unrichtig geworden sind.

“Wir raten dazu, einen Überprüfungsantrag zu stellen oder gegebenfalls einen Widerspruch einzureichen,” so der Pressesprecher Werner Schulz der Landesarbeitsgemeinschaft “Hartz IV muss weg” DIE LINKE Hessen. (pm)

Quelle : http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-neue-wohnungsgroee-fuer-alleinstehende-90016556.php

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30 Euro mehr Hartz IV durch einfachen Trick

Einen Euro pro Schuljahr ausgeben und 30 Euro pro Monat mehr in der Tasche
Wer für seine schulpflichtigen Kinder in eine sogenannte Schülerversicherung abschließt, kann vom Jobcenter höhere Hartz IV- Leistungen bekommen. Das Clevere: Die Versicherung kostet nur einen Euro pro Schuljahr, trotzdem kann die Versicherungspauschale in Anspruch genommen werden. Dadurch erhalten Hartz IV Beziehende 30 Euro mehr pro Monat! Dieser „Trick“ wurde nun als rechtens durch das Landessozialgericht Baden-Württemberg ( Az.: L 13 AS 4522/13) bestätigt. Hartz IV Beziehende können sich demnach auf das gefällte Urteil berufen, um ebenfalls 30 Euro pro Monat zu erhalten.

Die bei Hartz IV angerechneten Einkünfte vermindern sich pauschal um monatlich 30 Euro, wenn Leistungsberechtigte eine Versicherung abschließen. Hier gilt jedoch das Angemessenheitsprinzip. Das gilt laut SGB II auch für Kinder, wenn diese eigene Versicherungen besitzen, die die eigenen Risikofaktoren abdecken.

In Baden-Württemberg können Kinder über die Schule eine sogenannte Schülerversicherung abschließen. Darin enthalten ist eine Haftpflicht und eine Unfallversicherung, die über den gesetzlichen Unfallschutz hinausgeht. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn das Kind eine Freistunde hat und dann ein Unfall passiert. Diese Versicherung kann von den Eltern über Schulen abgeschlossen werden und wird vom Bundesland bezuschusst. Die Eltern müssen nur einen Euro pro Schuljahr zahlen.

Im verhandelten Fall hatte eine Mutter für ihre 16-Jährige Tochter eine Schülerversicherung abgeschlossen. Wie immer wurde das Kindergeld der Tochter voll als Einkommen angerechnet. Die Mutter machte aber die Versicherungspauschale geltend. Das Jobcenter weigerte sich die Pauschale anzuerkennen. Nach Ansicht der Behörde sei diese Versicherung nicht notwendig. Zudem würde ein starkes Missverhältnis zwischen dem Versicherungsbetrag von umgerechnet 8 Cent je Monat zu den 30 Euro bestehen. Dagegen klagte die Mutter bzw. die Tochter.

Das Landessozialgericht gab der Klägerin Recht. Das Gericht konnte keine Unangemessenheit erkennen. Eben weil der Policenbetrag so gering ist, wäre hier eine Angemessenheit gegeben. Zwar habe das Bundessozialgericht eine reguläre Unfallversicherung als nicht üblich und angemessen angesehen (Az.: B 4 AS 89/11 R), allerdings betont, dass Versicherungen auch anzuerkennen sind, wenn sie von Sozialleistungsbeziehern abgeschlossen werden. Zudem sei entscheidend, dass die Versicherung „einen selbstständigen, ausschließlich auf das Kindbezogenen“ Schutz anbietet. „Die Höhe des Beitrags ist für den pauschalierten Abzug hingegen nicht von Relevanz“, urteilten die Landessozialrichter. Allerdings ließ das Gericht eine Revision beim Bundessozialgericht zu. Es bestehe eine Grundsätzlichkeit. (sb)

Quelle : http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/30-euro-mehr-hartz-iv-durch-einfachen-trick-361773.php
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Hartz IV: Interne Weisung aufgedeckt

Interne Weisung: Wer in Leipzig bei den Wohnkosten draufzahlt, sollte einen Überprüfungsantrag stellen

Erst gestern berichteten wir, dass Hartz IV Beziehende über 600 Millionen Euro pro Jahr aus den Regelleistungen aufbringen müssen, um nicht aus den eigenen vier Wänden rausgeschmissen zu werden. Die Jobcenter weigern sich regelmäßig, die tatsächlichen Unterkunftskosten zu zahlen. Die Stadträtin Ute Elisabeth Gabelmann, der Erwerbsloseninitiative Leipzig (ELO) e.V. und der Sozialrechtsanwalt Dirk Feiertag haben interne Mails und Weisungen der Stadt Leipzig veröffentlicht, aus denen hervorgeht, „dass nur diejenigen Hilfeempfänger die vollen Mietkosten erstattet bekommen, die noch bis zum Jahresende einen Antrag auf Überprüfung der Bescheide stellen.“

Interne Weisung offenbart schnelles Handeln
Nach Schätzungen der Erwerbsloseninitiative seien rund 10.000 Haushalte in Leipzig betroffen. Denn die bisherige Richtlinien wurden immer wieder von Gerichten kassiert, weil diese rechtswidrig ermittelt wurden. Danach wurde diese immer wieder neu verfasst. „Die Stadtverwaltung könnte auch von Amts wegen eigenständig alle Bescheide überprüfen. Das Jobcenter weiß genau, welchen Hartz-IV-Empfängern noch Leistungen zustehen. Jetzt die Fehler der bisherigen Richtlinie auf die Bedarfsgemeinschaften abzuwälzen und nur auf Antrag zu reagieren, ist ganz offensichtlich rechtswidrig“, kritisiert Gabelmann (Piraten). Und der Rechtsanwalt Freitag sagte, dass die Dienstanweisungen ganz klar formuliert seien: „Wer bis zum Ende der Verjährungsfrist am 31.12.2015 keinen Überprüfungsantrag stellt, etwa weil er die Rechtslage nicht kennt, geht nach dem Willen der Stadt leer aus. Nur diejenigen, die rechtlich gegen die Kürzung der anerkannten Unterkunftskosten vorgehen, bekommen die vollen Mietkosten rückwirkend erstattet.“

Musterschreiben kann heruntergeladen werden
Um die Hartz IV Betroffenen zu unterstützen, wurde die Kampagne „CHECK2015“ ins Leben gerufen. Noch bis Heiligabend können Hilfesuchende sich an die Kanzlei von Dirk Feiertag wenden und dort kostenlos Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsformulare erhalten. Wichtig: „Wer die Überprüfung selbst beantragt, sollte sich jedoch den Eingang des Antrags sicherheitshalber schriftlich bestätigen lassen.“ Ein Musterschreiben kann man sich hier kostenlos herunterladen. (sb)

Quelle : http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-interne-weisung-aufgedeckt-3718012.php
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Hartz IV: Viel zu wenig Unterkunftskosten

Massive Unterdeckung bei den Kosten der Unterkunft

Laut eines Berichts der Saarbrücker Zeitung sind die Wohnkosten für Hartz IV Beziehende nur sehr unzureichend abgedeckt. Laut des Berichts mussten die Bedarfsgemeinschaften im vergangenen Jahr etwa 620 Millionen Euro zu den realen Wohnkosten hinzusteuern.

Die Daten stammen aus einer aktuellen Übersicht der Bundesagentur für Arbeit, die die Sozialexpertin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann, angefordert hatte. Hieraus ging hervor, dass einem Hartz IV Haushalt durchschnittlich 16,50 Euro pro Monat bzw. 197 Euro für sonstige Ausgaben pro Jahr fehlen würden. “Praktisch geht das zu Lasten der Mittel, die eigentlich der Sicherung des Lebensunterhalts der Betroffenen dienen sollen”, kommentiert die Expertin die Datenauswertung der BA.

Sehr hoch war die zusätzliche Belastung für Hartz IV Betroffene im Bundesland Rheinland-Pfalz. Hier fand eine Unterdeckung von etwa 285 Euro. Am Niedrigsten in Bremen mit 125 Euro.

Die Berechnungsgrundlagen der Wohn- und Unterkunftskosten werden anhand regionaler Richtlinien erstellt. Diese werden immer wieder von Gerichten als rechtswidrig gerügt. Die tatsächlichen Kosten der Unterkunft sind fast immer sehr viel höher. “Praktisch geht das zu Lasten der Mittel, die eigentlich der Sicherung des Lebensunterhalts der Betroffenen dienen sollen”, kritisierte Zimmermann. Viele häufen Schulden an und sind gar von Obdachlosigkeit bedroht. (sb)

Quelle : http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-viel-zu-wenig-unterkunftskosten-3718011.php

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EIGENER KOMMENTAR :
…das mir aber jetzt keiner die FÜNF EURO Erhöhung sinnlos ausgibt – ist das klar?! (lol)

Gruß an die “Verschwender”
Kräutermume

Orginal und Kommentare:

http://kraeutermume.wordpress.com/2015/12/23/das-sind-die-hartz-iv-regelsaetze-2016-neue-wohnungsgroesse-fuer-alleinstehende-und-hartz-iv-interne-weisung-aufgedeckt-sowie-andere-wichtige-informationen/