GEZ-Urteil: Verfassungsrichter und Urheber des Rundfunkbeitrags sind Brüder??!

Das Erwachen der Valkyrjar

Die Brüder Paul (l.) und Ferdinand Kirchhof. Foto: Jouwatch-Collage aus YouTube-Screenshots

Die Abweisung der Klage gegen den Rundfunkbeitrag hat ein übles Geschmäckle. Das gestern von Verfassungsrichter Ferdinand Kirchhof verkündete Urteil dreht sich um ein Gesetz, das auf ein Gutachten seines Bruders Paul Kirchhof zurückgeht. Wie eine „jouwatch“-Analyse ergibt, ähneln sich sogar Formulierungen im Urteil sowie im Gutachten.

Von Wilhelm Schulz

Rückblende: 2010 überlegten die öffentlich-rechtlichen Anstalten, wie sie aus der Rundfunkgebühr eine Quasi-Steuer machen konnten, um alle Haushalte abzukassieren – auch diejenigen, die kein Empfangsgerät besaßen. Das entscheidende Gutachten dafür verfasste Paul Kirchhof. Daraus entstand der sogenannte „Rundfunkbeitrag“ und ersetzte die GEZ-Gebühr.

Ob das Gesetz darüber verfassungskonform ist, musste nun gestern der Erste Senat unter Führung von Ferdinand Kirchhof entscheiden. Und er kam – oh Wunder – zu dem Ergebnis, dass alles bis auf die Belastung von Zweitwohnungen okay ist. Pauls Bruder Ferdinand verlas das Urteil, das bei den…

Ursprünglichen Post anzeigen 397 weitere Wörter

Hinterlasse einen Kommentar